15.06.2016 - 3.2 Interfraktioneller Antrag gem. § 4 der Geschäft...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Von den antragstellenden Mitgliedern des Sozialausschusses wird der Antrag ergänzend erläutert. So nimmt die Zahl der Langzeitarbeitslosen zwar ab, jedoch nicht im gewünschten Maße. Die Arbeitsmarktkonferenz ist notwendig, um alle Akteure für eine Umsetzung zu gewinnen.

 

Die Linke.Liste-Fraktion wurde von den antragstellenden Mitgliedern des Sozialausschusses gebeten, den Antrag ebenfalls durch ihre Unterschrift mitzutragen. Die Linke.Liste-Fraktion unterstützt den Antrag generell schon, befand sich aber während der Unterschriftenvorlage noch in Gesprächen. Eine nachträgliche Unterschrift erfolgt nicht.

 

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Beschluss

Der Sozialausschuss stimmt einstimmig der Drucksache A/16/1680-01 zu.

 

„Der Sozialausschuss befürwortet die weitere konzeptionelle Ausarbeitung eines Modell-Ansatzes „öffentlich geförderte Beschäftigung“ durch die Verwaltung (Dez. 3 / Wirtschaftsförderung) und die Aufnahme konkreter Umsetzungsgespräche mit den Beteiligten.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, hierzu eine kommunale „Arbeitsmarktkonferenz“ unter Beteiligung örtlicher Unternehmen aus Industrie, Dienstleistung, Handel, Handwerk, den städtischen Töchtern, der Agentur für Arbeit, dem Jobcenter, den Beschäftigungsträgern, als auch den politischen Entscheidungsträgern sowie den Gewerkschaften, Verbänden, Kammern, Innungen, Kirchen und Parteien durchzuführen.

Darüber hinaus wird das Dezernat 3 beauftragt, in enger Zusammenarbeit mit dem

Fördermanagement der Stadt Oberhausen auf allen Ebenen Fördermittel für

Beschäftigungsförderung zu akquirieren. Neben der Fördermittelakquise ist für die Nachhaltigkeit der Einsatz kommunaler Mittel notwendig und sind zur Verfügung zu stellen.“

 

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