30.11.2015 - 3 Dringlichkeitsentscheidungzur Umsetzung von Pro...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Stadtv: Große Brömer weist darauf hin, dass es hierbei zunächst um die Schaffung der Voraussetzung zur Teilnahme am weiteren Verfahren des Förderprogramms geht und nicht sofort um Förderanträge selbst. Das hält er für den richtigen Weg. Er signalisiert für seine Fraktion Zustimmung.

Frau Stadtv. Stehr zeigt sich erfreut, dass eine 90 %'ige Förderung möglich ist. Ihre Frage zu diesem Projektaufruf lautet, ob die Projektliste abschließend ist oder ob es noch Spielräume gibt.

Stadtv. Karschti hinterfragt, ob die Sportvereine bis zum Jahr 2017 warten müssen, bis es im Rahmen dieser Maßnahmen zur Sanierung der Turnhallen kommt. Laut Vorlage ist die Mittelbereitstellung für die Umsetzung der beiden Turnhallensanierungen erst im Jahr 2017 vorgesehen.

Beig. Motschull teilt mit, dass Sanierungsmaßnahmen im Konjunkturpaket 3 vorgesehen sind, um entsprechende Bedarfe zu decken.

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Beschluss

Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW

 

die Umsetzung der Projekte

 

1.Sanierung der Turnhalle Buchenweg,

2.Sanierung der Turnhalle Friesenhügel,

3.Sanierung der Kindertages- und  Jugendeinrichtung Stemmersberg,

4.Erneuerung der Tribünenanlage „Emscherkurve“ im Stadion Niederrhein,

5.Sanierung des Freibades im Revierpark Vonderort,

 

unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90% Förderung durch den Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt-  und Raumforschung.

Dies erfolgt unter der Voraussetzung der nachfolgend dargestellten Finanzierungen:

 

zu 1.

 

Bereitstellung2017

 

Gesamtauszahlungsbudget:264.500,00 EUR

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%):   26.450,00 EUR

 

Erwartete Einzahlungen/Förderungen:     238.050,00 EUR

 

 

zu 2.

 

Bereitstellung2017

 

Gesamtauszahlungsbudget:291.550,00 EUR

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%):   29.155,00 EUR

 

Erwartete Einzahlungen/Förderungen:     262.395,00 EUR

 

 

zu 3.

 

Bereitstellung2017

 

Gesamtauszahlungsbudget:639.030,00 EUR

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%):   63.903,00 EUR

 

Erwartete Einzahlungen/Förderungen:     575.127,00 EUR

 

 

Die unter den Ziffern 1. bis 3. aufgeführten Maßnahmen sollen im Jahr 2017 umgesetzt werden (Förderung vorausgesetzt). Im Hinblick auf diesen Umsetzungszeitraum erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zur Haushaltsplanung 2017.

Die Finanzpositionen und die Finanzstellen für die Maßnahmen 1. bis 3. werden mit der Erstellung der Haushaltsaufstellung 2017 spezifiziert.

 

Die unter den Ziffern 1. bis 3. dargestellten Eigenanteile werden unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.

 

 

zu 4.

 

Bereitstellung2016 - 2017

 

Gesamtauszahlungsbudget:         3.000.000,00 EUR

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 300.000,00 EUR

2016 260.000.00 EUR

2017   40.000,00 EUR

 

 

Erwartete Einzahlungen/Förderungen:       2.700.000,00 EUR

 

2016          2.340.000,00 EUR

2017  360.000,00 EUR

 

 

Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.

 

 

Invest.-Maßnahme   Bezeichnung  Finanzposition Bezeichnung    Betrag/EUR

             

250008010300740      Stadion NR   785 100           Anlage im Bau         2.700.000,00

            Hochbaumaßnahme

250008010300740      Stadion NR   785 101           Anlage im Bau            300.000,00

                                                    Hochbau Ing.

 

zu 5.

 

Bereitstellung2016 - 2017

 

Gesamtauszahlungsbudget:          2.458.320,00 EUR

 

Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 245.832,00 EUR

2016 122.916,00 EUR

2017 122.916,00 EUR

 

 

Erwartete Einzahlungen/Förderungen:       2.212.488,00 EUR

 

2016          1.106.244,00 EUR

2017          1.106.244,00 EUR

 

 

Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.

 

Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Vonderort GmbH wird angewiesen, einem Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zuzustimmen."