30.11.2015 - 3 Dringlichkeitsentscheidungzur Umsetzung von Pro...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
11. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 30.11.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:30
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Stadtv: Große Brömer weist darauf hin, dass es hierbei zunächst um die Schaffung der Voraussetzung zur Teilnahme am weiteren Verfahren des Förderprogramms geht und nicht sofort um Förderanträge selbst. Das hält er für den richtigen Weg. Er signalisiert für seine Fraktion Zustimmung.
Frau Stadtv. Stehr zeigt sich erfreut, dass eine 90 %'ige Förderung möglich ist. Ihre Frage zu diesem Projektaufruf lautet, ob die Projektliste abschließend ist oder ob es noch Spielräume gibt.
Stadtv. Karschti hinterfragt, ob die Sportvereine bis zum Jahr 2017 warten müssen, bis es im Rahmen dieser Maßnahmen zur Sanierung der Turnhallen kommt. Laut Vorlage ist die Mittelbereitstellung für die Umsetzung der beiden Turnhallensanierungen erst im Jahr 2017 vorgesehen.
Beig. Motschull teilt mit, dass Sanierungsmaßnahmen im Konjunkturpaket 3 vorgesehen sind, um entsprechende Bedarfe zu decken.
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, beschließt der Hauptausschuss gemäß § 60 (1) S. 1 GO NW
die Umsetzung der Projekte
1.Sanierung der Turnhalle Buchenweg,
2.Sanierung der Turnhalle Friesenhügel,
3.Sanierung der Kindertages- und Jugendeinrichtung Stemmersberg,
4.Erneuerung der Tribünenanlage „Emscherkurve“ im Stadion Niederrhein,
5.Sanierung des Freibades im Revierpark Vonderort,
unter der Voraussetzung einer zu erwartenden 90% Förderung durch den Zuwendungsgeber Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung.
Dies erfolgt unter der Voraussetzung der nachfolgend dargestellten Finanzierungen:
zu 1.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:264.500,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 26.450,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 238.050,00 EUR
zu 2.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:291.550,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 29.155,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 262.395,00 EUR
zu 3.
Bereitstellung2017
Gesamtauszahlungsbudget:639.030,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 63.903,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 575.127,00 EUR
Die unter den Ziffern 1. bis 3. aufgeführten Maßnahmen sollen im Jahr 2017 umgesetzt werden (Förderung vorausgesetzt). Im Hinblick auf diesen Umsetzungszeitraum erfolgt eine entsprechende Veranschlagung im Rahmen der Haushaltsanmeldung zur Haushaltsplanung 2017.
Die Finanzpositionen und die Finanzstellen für die Maßnahmen 1. bis 3. werden mit der Erstellung der Haushaltsaufstellung 2017 spezifiziert.
Die unter den Ziffern 1. bis 3. dargestellten Eigenanteile werden unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
zu 4.
Bereitstellung2016 - 2017
Gesamtauszahlungsbudget: 3.000.000,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 300.000,00 EUR
2016 260.000.00 EUR
2017 40.000,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 2.700.000,00 EUR
2016 2.340.000,00 EUR
2017 360.000,00 EUR
Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
Invest.-Maßnahme Bezeichnung Finanzposition Bezeichnung Betrag/EUR
250008010300740 Stadion NR 785 100 Anlage im Bau 2.700.000,00
Hochbaumaßnahme
250008010300740 Stadion NR 785 101 Anlage im Bau 300.000,00
Hochbau Ing.
zu 5.
Bereitstellung2016 - 2017
Gesamtauszahlungsbudget: 2.458.320,00 EUR
Gesamtanteil Stadt Oberhausen (10%): 245.832,00 EUR
2016 122.916,00 EUR
2017 122.916,00 EUR
Erwartete Einzahlungen/Förderungen: 2.212.488,00 EUR
2016 1.106.244,00 EUR
2017 1.106.244,00 EUR
Für die Jahre 2016 und 2017 werden die Eigenanteile unter Beachtung der verbindlichen Kreditvorgabe der Bezirksregierung Düsseldorf dargestellt.
Der Vertreter der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der Revierpark Vonderort GmbH wird angewiesen, einem Gesellschafterbeschluss zur Umsetzung der Maßnahme zuzustimmen."
