15.02.2016 - 3.3 Beantragung einer Aktuellen Stunde gemäß § 8 de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.3
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Stadtv. Kösling, zugleich Mitglied im Beirat für Menschen mit Behinderung, betont, dass für ihn Überlegungen, das Fest aufgrund der Erkrankung einer Kollegin gänzlich abzusagen, nicht akzeptabel sind. Er erwartet, dass der Aktionstag weiter durchgeführt wird. Zudem macht er darauf aufmerksam, dass in der zweiten Etage des Rathauses eine Behindertentoilette errichtet werden sollte. Die Entscheidung wurde im Jahr 2015 getroffen. Geschehen ist bisher nichts. Außerdem ist das Büro für Chancengleichheit an der Schwartzstraße barrierefrei nicht zu erreichen. Es gibt dort noch nicht mal eine Klingel.
OB Schranz macht darauf aufmerksam, dass Frau Costecki bereits im Beirat darüber berichtet hat. Es gibt den Aktionstag, der auf den 05.05. datiert ist, europaweit seit 23 Jahren.
Im Jahr 2013 wurde das Inklusionsfest inclusive Protestmarsch erstmals in Oberhausen auf dem Friedensplatz veranstaltet. Stadtv. Kösling hat auf die personellen Engpässe verwiesen. Im Beirat für Menschen mit Behinderung ist informiert worden, dass die Verwaltung Schwierigkeiten sieht, die Veranstaltung in der bisherigen Form durchzuführen. Abgesagt werden kann der Tag nicht, denn es ist ein europäischer Protesttag. Am morgigen Tag findet ein Abstimmungsgespräch mit allen beteiligten Institutionen statt, die auch in der Vergangenheit daran teilgenommen haben. In welcher Form der Protesttag stattfinden kann, wird dann geklärt. Der Umstand, dass das Büro für Chancengleichheit nicht in einem Gebäude untergebracht ist, das barrierefrei ist, kann nicht befriedigen. Hier plant die Verwaltung, diesen beklagenswerten Zustand zu verändern.
Frau Stadtv. Walther zeigt sich erfreut, dass der Tag auf europäischer Ebene festgelegt ist. Wenn die Durchführung eines Festes davon abhängig ist, dass es eine Mitarbeiterin gibt, die für Inklusion zuständig ist, hat das Thema in Oberhausen keinen hohen Stellenwert.
Frau Stadtv. Marx schließt sich der Kritik ihrer Vorrednerin an. Das Büro für Chancengleichheit wurde gegründet, um Synergieeffekte zu erzielen. Das ist bei einer Person nicht gegeben.
Frau Stadtv. Boos hat an der Beiratssitzung als Gast teilgenommen. Nach ihrem Eindruck ging es nicht darum, in welcher Form das Fest nicht stattfinden kann, sondern darum, dass es gar nicht stattfinden soll. In der Koalition wurde daraufhin der Vorschlag gemacht, das Veranstaltungsmanagement einzubinden.
In Bezug auf die Behindertentoilette besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss beim LVR zu beantragen.
OB Schranz merkt an, dass eine Lösung gefunden wird, wie man angemessen auf das Thema aufmerksam machen kann. Die eigentliche Herausforderung ist nicht die Durchführung einer Veranstaltung, sondern die Umsetzung der Inklusion. Das gilt sowohl für die Gebäude und hier insbesondere die Schulen, als auch in personeller Hinsicht. Bis April 2016 ist vorgesehen, die notwendige Kostenschätzung zu erarbeiten, die für die baulichen Maßnahmen, insbesondere das Behinderten-WC, Voraussetzung ist, um die Maßnahme vorantreiben zu können.
