15.02.2016 - 10 OVP O.VISION Projektgesellschaft mbHhier: Zusch...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"1.Der Rat der Stadt nimmt das Urteil des OLG Düsseldorf vom 20.01.2016 zur Kenntnis.

 

2.Eine Revision gegen dieses Urteil wird von Seiten der Stadt nicht eingelegt.

 

3.Der Rückzahlungsbetrag von 6.167.683,45 EUR zzgl. Zinsen in Höhe von 3.413.734,76 EUR (Stand 17.02.2016) wird vor dem Hintergrund der ausgereichten Bürgschaft von der Stadt Oberhausen gezahlt.

 

4.Der nicht durch entsprechende Rückstellungen finanzierte Zinsanteil von 57.996,45 EUR ist im Geschäftsjahr 2016 apl. bereitzustellen.

 

Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 15 'Wirtschaft und Tourismus' wie folgt zu:

 

Aufwendungen:

 

Auftrag            Bezeichnung        Sachkonto           Bezeichnung                   Betrag/EUR

 

950015042300OVP mbH551100Zinsaufwendungen an das Land…57.996,45

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Auszahlungen:

 

Finanzstelle        Bezeichnung        Finanzposition        Bezeichnung                   Betrag/EUR

 

PN1504OVP mbH7230.00Erstattungen an das Land…6.167.683,45

PN1504OVP mbH7511.00Zinsauszahlungen an das Land…3.413.734,76

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Saldos aus laufender Verwaltungstätigkeit."

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