15.02.2016 - 16 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1395-02) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu:

 

 

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)(Finanzposition)

130001130200Bebaute Grundstücke529130LVZ 6 Energiemanagement     21.000,00                                         

130001130200Bebaute Grundstücke529132LVZ 7 Grundstücks- und     14.500,00

                         Mietwesen

130001130200Bebaute Grundstücke529134LVZ 8 Gebäude-/Glas-/   552.000,00

           Sonderreinigung

130001130200Bebaute Grundstücke529138LVZ 9 Haustechnischer Dienst1.673.000,00

                                                                                                                                                                                      2.260.500,00

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3048&TOLFDNR=103795&selfaction=print