15.02.2016 - 15 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidunghie...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 15
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 15.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig mit Zustimmung des Oberbürgermeisters und bei Enthaltung der CDU-Fraktion folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt genehmigt folgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 (DS-Nr. B/16/1405-01) gemäß § 60 Abs. 1 GO NW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen für das Haushaltsjahr 2015 im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnung Betrag / EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition
130001130100Unbebaute 523500Erstattungen an verbundene 250.000,00
GrundstückeUnternehmen, Beteiligungen,
und Sondervermögen
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."
