15.02.2016 - 11 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Stadtv. Walther merkt an, dass es sich bei den nun folgenden TOP eine Invasion von Dringlichkeitsentscheidungen auf den Rat zukommt. Sie hätte sich gewünscht, die Ausschüsse hätte sich zuvor mit den Themen befassen können.

1.Beig. und StK. Tsalastras teilt mit, dass die Häufigkeit der nachfolgenden Dringlichkeitsentscheidungen dem Kassenschluss am 03.02.2016 geschuldet ist, der in diesem Haushaltsjahr vor dem Sitzungstermin der nächsten Ratssitzung am 15.02.2015 liegt. Bei der Terminplanung für das Jahr 2017 wird darauf geachtet, dass der Rat vor dem Ende der Buchungsfrist tagt.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgende am 02.02.2016 und 03.02.2016 von Herrn Oberbürgermeister Schranz und dem Ratsmitglied Herrn Große Brömer gemäß § 60 Abs. 1 Satz 2 GO NRW getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen im Produktbereich 01' Innere Verwaltung' bei folgender Position wird zugestimmt:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                             (Finanzposition)                                          

 

130001130200Bebaute Grundstücke524161FL Energiemanagement569.420

(PN0113)(7241.61)

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135 D gedeckt werden."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3048&TOLFDNR=103763&selfaction=print