15.02.2016 - 22 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung; h...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt nachfolgende vom Hauptausschuss am 01.02.2016 getroffene Dringlichkeitsentscheidung:

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, trifft der Hauptausschuss gem. § 60 (1) S. 1 GO NW in einer Angelegenheit, die in die Beschlusszuständigkeit des Rates fällt, folgende Entscheidung:

 

Der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 05 Soziale Leistungen im Deckungsring Fremdleistungen Bereich 3-2 (D40000032), Produktgruppe PN0503 Hilfen für Asylbewerber, Flüchtlinge und Obdachlose wird wie folgt zugestimmt:

 

Sachkonto 543188 FL Beschaffungswesen in Höhe von 170.000,-- Euro.

 

Deckungsvorschlag:

Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit"

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