15.02.2016 - 26 Neuberufung der Mitglieder des Verwaltungsaussc...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Im Ältestenrat hat OB Schranz bereits darauf hingewiesen, dass das Prinzip der Doppelbenennung für die von der Stadt Oberhausen einzureichenden beiden Vorschlägen seit dem 01.05.2015 aufgrund einer Gesetzesänderung nicht mehr gilt.

Im Rahmen der Wahl der auf der Vorschlagsliste vorzusehenden Personen ist der Rat der Stadt Oberhausen daher weder an geschlechtsspezifische Vorgaben gebunden, noch sind Doppelbenennungen erforderlich.

Auch werden stellvertretende Mitglieder nicht von den vorschlagsberechtigten Stellen, sondern von den Gruppen der Verwaltungsausschüsse der Agentur für Arbeit zur Berufung vorgeschlagen.

 

Die Wahl durch den Rat erfolgt nach § 50 Abs. 2 GO NRW in öffentlicher Sitzung durch offene Abstimmung, es sei denn, der offenen Abstimmung wird widersprochen. Dann hat eine geheime Abstimmung per Stimmzettel stattzufinden. Darauf wurde in der letzten Sitzung des Ältestenrates hingewiesen. Widerspruch gegen die offene Abstimmung wurde nicht mitgeteilt und ist auch heute nicht gewünscht.

Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhält. Der Oberbürgermeister hat Stimmrecht.

 

Folgende Vorschläge liegen vor:

Zu 1.Frau Beig. Münich gemäß § 113 Abs. 2 GO NRW i.V.m. § 63 Abs. 2 GO NRW.

Zu 2.Für die SPDFrau Oberste-Kleinbeck

für die CDUHerr Tscharke

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit einer Mehrheit von insgesamt 29 Stimmen der SPD-Fraktion, Fraktion DIE GRÜNEN und der FDP im Rat gegen die insgesamt 26 Stimmen der CDU-Fraktion, BOB-Fraktion, Bürgerliste und der Stimme des Oberbürgermeisters bei Enthaltung der Linke.Liste-Fraktion folgenden Beschluss:

 

1.Frau Münich

2.Frau Oberste-Kleinbeck

 

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