15.02.2016 - 13 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Stadtv. Nowak und Bruckhoff folgenden Beschluss:

 

"Der Rat genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (Drucksache B/16/1373-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - innere Verwaltung - :

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

 

Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01- Innere Verwaltung - wie folgt zu:

 

Auftrag Bezeichnung Sachkonto Bezeichnung Betrag/EUR

(Finanzstelle) (Finanzposition)

 

810001010101 Ratsangelegenheiten 549135Fraktionszuwendungen- 255.000,--

(PN 0101) (Personalkosten)

 

 

Deckungsvorschlag:

 

Minderaufwand in entsprechender Höhe im Deckungsring Personal (D00000001)"