15.02.2016 - 28.1 Bebauungsplan der Straßburger Straße und Eckstr...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz weist darauf hin, dass im Planungsanschuss am 02.02.2016 die Notwendigkeit der Korrektur der Anlage 1 zur Drucksache Nr. B/16/1335-01 festgestellt wurde (Einleitender Aufhebungsbeschluss zum Bebauungsplan der Straßburger Straße und Eckstraße vom 05.09.1900 (Fluchtlinienplan Nr. 424a, Bezirk Oberhausen)).

 

Sie umfasst den in der alten Übersichtsskizze eingetragenen Straßennamen "Schönefeld", der nun korrekterweise durch "Feldmannstraße" ersetzt wurde.

Die modifizierte Anlage ist den Ratsmitgliedern am 12.02.2016 übermittelt worden und ersetzt die Anlage 1.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)das Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplans für die Straßburger Straße und Eckstraße vom 05.09.1900 (Fluchtlinienplan Nr. 424 a) einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I S. 1722).

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.2 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von nicht erheblicher Bedeutung)."

 

 

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Anlagen zur Vorlage