08.06.2016 - 3 Kommunale Konferenz Alter und Pflege am 13.04.2...

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Beratung

Herr Kegelmann skizziert die Rahmenbedingungen zur örtlichen Planung. Problematisch sind dabei vor allem die relativ alten Daten, die von IT-NRW zur Verfügung gestellt werden. Hier wird der Aufbau einer eigenen Datenbank angestrebt. Aufgabe der örtlichen Planung ist die Darstellung des IST-Zustands, der Bedarfsentwicklung der nahen Zukunft (etwa 5 Jahre) und etwaigen Handlungsgeboten. Die örtliche Planung ist zweijährlich zu aktualisieren.

 

Auf Nachfrage zu Angeboten für „Junge Sonderpflege“ räumt Herr Kegelmann ein, dass das Angebot in Oberhausen schlecht sei. Aber es gebe Hinweise, dass eine Verbesserung in naher Zukunft möglich sei. Eine weitere Nachfrage richtet sich zur Auskömmlichkeit der stationären Plätze, insbesondere unter dem Erfordernis bis 31.07.2018 die Wohnqualitätsvorgaben des WTG (z.B. Einzelzimmerquote) zu erfüllen. Die Einschätzung hierzu beruht jeweils auf den beim Verfassen bekannten Entwicklungen.

 

Zum zweiten Themenfeld berichtet Herr Kegelmann über den neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff, der nun den Grad der Selbständigkeit widerspiegelt, und auch kognitiv eingeschränkten und psychisch Kranken den Zugang zu Leistungen eröffnet. Einher mit dem neuen Bedürftigkeitsbegriff geht ein verändertes Begutachtungsverfahren und eine neue Leistungsstruktur (5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen).

 

Anschließend gibt es eine lebhafte Diskussion zur Zukunft stationärer Pflegeeinrichtungen.