08.06.2016 - 1 Beiräte in stationären PflegeeinrichtungenEs be...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 1
- Sitzung:
-
8.Sitzung des Seniorenbeirates
- Gremium:
- Seniorenbeirat
- Datum:
- Mi., 08.06.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Frau Wiesel erläutert anhand einer PowerPointPräsentation (siehe Anlage) die rechtlichen Grundlagen, die Wahl, die Zusammensetzung und die Aufgaben der Heimbeiräte sowie die Aufgaben der WTG-Behörde in diesen Zusammenhängen.
Frau Wolter dankt für den lebendigen und informativen Vortrag.
Anschließend beantwortet Frau Wiesel Fragen der Anwesenden. Dabei waren Schwerpunkte:
Wie lange amtiert die Vertrauensperson nach § 22 WTG DVO?
2 Jahre
Sind die Vertrauensperson als Kandidat/in für den Beirat und die nach § 22 WTG DVO identisch?
Nein. Bei der Kandidatur wird auf eine Vertrauensperson zurückgegriffen, wenn sich nicht genügend Bewohner/innen und Angehörige zur Wahl stellen. Die Vertrauensperson nach § 22 WTG DVO wird durch die WTG-Behörde bestellt, wenn es weder einen Beirat noch ein Vertretungsgremium gibt.
Wird ein Beirat je Träger oder je Einrichtung gebildet?
Je Einrichtung
Wie oft tagt der Beirat?
4 bis 12 mal jährlich
Im Anschluss berichtet Frau Lemke von ihrer Tätigkeit als Heimbeirätin. Die wesentlichen Handlungsfelder liegen bei den Mahlzeiten der Freizeitgestaltung und der Ausstattung der Einrichtung. Die Bewohner/innen nehmen die Angebote des Heimbeirates gut an. Frau Lemke zeigt sich zufrieden, dass die Einrichtungsleitung auf Anregungen des Heimbeirates eingeht.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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99,6 kB
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