24.05.2016 - 4 Neues Kommunales Finanzmanagement Bericht über ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 4
- Gremium:
- Rechnungsprüfungsausschuss
- Datum:
- Di., 24.05.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:05
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Rechnungsprüfung
- Bearbeitung:
- Sabine Satzinger
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Herr Stadtv. Benter bedankt sich zunächst bei der Rechnungsprüfung für den vorliegenden Bericht und hebt die geringe Anzahl der Feststellungen positiv hervor. Die Feststellung 2 des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014, die Aktenordnung für die Stadt Oberhausen betreffend, und die anschließende Stellungnahme der Verwaltung veranlassen Herrn Stadtv. Benter zu der Anregung, die Einführung einer elektronischen Aktenführung prüfen zu lassen. Eine solche Initiative ist auch der Einführung des Zentralen Vertragsmanagements vorausgegangen.
Frau Stadtv. Walther dankt ebenfalls für den Bericht und formuliert mit Bezug auf die beigefügte Übersicht über Feststellungen, Empfehlungen und Hinweise diverse Fragen und Anmerkungen. Zur Darstellung unter Hinweis 2 (Seite 4) möchte Frau Stadtv. Walther wissen, ob eine Rückgliederung in das Anlagevermögen erforderlich ist, soweit für die Tackenbergschule infolge ihrer Nutzung als Flüchtlingsstandort nun doch keine Verkaufsabsichten mehr bestehen. Des Weiteren thematisiert Frau Stadtv. Walther die jährlichen Substanzverluste beim Anlagevermögen, die auf eine Investitionsquote von deutlich unter 50 % zurückzuführen sind (Hinweis 6, Seite 9). Hinsichtlich der Feststellung 3 (Seite 15, Beschaffungs-/Vergabeordnung für die Stadt Oberhausen) und des Hinweises 10 (Seite 23, EDV-Programmfreigabe) ist Frau Stadtv. Walther am Stand der Bearbeitung interessiert. Was die Umsetzung des Straßenbauprogrammes 2014 (Hinweis 27, Seite 153) anbelangt, verweist Frau Stadtv. Walther auf die Möglichkeit von Dringlichkeitsentscheidungen.
Herr Stadtv. Zimkeit richtet ebenso seinen Dank bezüglich des Berichtes über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 an die Rechnungsprüfung und die Verwaltung und betont, dass die Stadt Oberhausen in der zeitlichen Abfolge sowohl bei der Erstellung von Jahresabschlüssen als auch deren Prüfung im Vergleich zu anderen Kommunen sehr weit fortgeschritten ist. Im Übrigen schließt er sich den Ausführungen des Herrn Stadtv. Benter an und befürwortet die Einführung einer elektronischen Aktenführung.
Herr Dezernent Schmidt macht darauf aufmerksam, dass sich die Verwaltung angesichts des am 01. August 2013 in Kraft getretenen Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Bundes (E-Government-Gesetz - EGovG) und mit Blick auf ein im Beratungsgang befindlichen E-Government-Gesetzes für das Land NRW bereits mit dem Thema der elektronischen Aktenhaltung beschäftigt hat. Die Informationsrecherche bei privaten Anbietern führt zu der Erkenntnis, dass die elektronische Archivierung von Akten sehr aufwändig und kostenintensiv ist. Insoweit beabsichtigt die Stadt Oberhausen bei der Einführung und Umsetzung elektronisch gestützter Verwaltungsverfahren die Erfahrungen anderer Kommunen auf diesem Gebiet heranzuziehen. Diesen Erläuterungen fügt Herr Dezernent Schmidt an, dass die „Aktenarchivierung“ in Verbindung mit der Raumplanung zu betrachten ist. Der Beschluss über die grundsätzliche Standortaufgabe Tackenbergschule ist nach Darstellung des Herrn Dezernenten Schmidt weiterhin gültig. Der Zeitpunkt der vorgesehenen Verwertung wird an der Prognose der Flüchtlingszahlen ausgerichtet.
Herr Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer Tsalastras nimmt Bezug auf die geringen Investitionen und den dadurch bedingten Substanzverlust des städtischen Anlagevermögens. Von dieser Entwicklung sind nahezu alle Stärkungspaktkommunen betroffen. Insbesondere erfolgt im Rahmen der Haushaltsverfügung mit der Genehmigung der Bezirksregierung Düsseldorf zur öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung auch eine Festsetzung der Investitionsmittel. Die von der Stadt Oberhausen erwarteten Fördermittel aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds (Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen - Kommunalinvestitionsförderungs-gesetz - KInvFG) sind nach Auskunft des Herrn Ersten Beigeordneten und Stadtkämmerer Tsalastras nicht umfänglich geeignet, den aus den Jahren der notwendigen Haushaltskonsolidierung verbleibenden Investitionsbedarf aufzuholen. Hierzu braucht es weiterer Unterstützung durch den Bund.
Anschließend thematisiert Herr Oberbürgermeister Schranz die Initiative der Verwaltung, ein Konzept zur Errichtung einer zentralen Stelle für vergaberechtliche Angelegenheiten zu erarbeiten. Über die perspektivische Ausgestaltung als „Zentrale Vergabeberatungsstelle“ oder „Zentrale Vergabestelle“ wird derzeit noch beraten. Dabei soll die Entscheidungsfindung durch das Ergebnis einer interkommunalen Abfrage unterstützt werden.
Der Vorsitzende Herr Stadtv. Koch stellt fest, dass der Rechnungsprüfungsausschuss den Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 (Drucksache Nr. B/16/1672-01) einstimmig (mit 3 Enthaltungen) wie folgt beschlossen hat:
1.Der Rechnungsprüfungsausschuss beschließt den als Anlage beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadt Oberhausen zum 31.12.2014. Aufgrund der durchgeführten Prüfung wird ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.
2.Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet den oben genannten Prüfungsbericht über den Oberbürgermeister an den Rat der Stadt mit der Empfehlung weiter, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 festzustellen.
3.Der Rechnungsprüfungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, dem Oberbürgermeister Entlastung zu erteilen.
Ende des öffentlichen Teils: 16:30 Uhr
Anlagen zur Vorlage
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1
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öffentlich
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1,1 MB
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2
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öffentlich
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17,4 kB
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