09.05.2016 - 15 Aufstellung eines Kommunalen Mobilitätskonzeptes

Beschluss:
geändert beschlossen
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Beratung

An der Diskussion beteiligen sich Stadtv. Axt, Stadtv. Karschti, Stadtv. Koch, Stadtv. Emmerich und OB Schranz.

Stadtv. Axt hält es für äußerst notwendig, dass Oberhausen nach 23 Jahren ein neues Mobilitätskonzept aufstellt. Dazu gehört ein alltagstaugliches Fahrradkonzept genauso wie die Reduzierung der Autoabgase. Er hofft auf eine breite BürgerInnenbeteiligung, weil alle Bürger/innen davon betroffen sind.

Für Stadtv. Karschti sollte eine belastbare Planung das Ziel sein. Vor diesem Hintergrund wäre es ratsam, jemanden von außen auf das Konzept schauen zu lassen, um die Nachhaltigkeit gewährleisten zu können. Eine solche Planung unterliegt der ständigen Anpassung. Die Verwaltung sollte daher für diese Aufgabe entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt bekommen, damit diese Aufgabe kontinuierlich begleitet werden kann.

Stadtv. Koch findet die Aufstellung eines solchen Konzepts gut und längst überfällig. Er sieht ebenfalls die Notwendigkeit, auf die großen Veränderungen bei der Mobilität einzugehen. Ihn wunderte aber, warum in der Beschlussvorlage keine konkreten Ziele formuliert wurden. Deshalb schlägt er vor, die Zeilen 76 - 82 in den Beschlussvorschlag zu übernehmen. Zur Gleichberechtigung der Verkehrsarten könnte man auf die Beschlussvorlage Nr. B716/1369-01 im Planungsausschuss am 02.02. zurückgreifen. Daraus geht hervor, dass der RVR neben den Bestrebungen durch die Landesregierung für sich und seine Verbandsmitglieder das Ziel hat, den regionalen Modal-Split in seinem Verbandsgebiet für die Verkehrsarten motorisierter Individualverkehr, Radverkehr, Fußverkehr und ÖPNV bis zum Jahr 2025 auf jeweils 25 % zu bringen.

Stadtv. Emmerich versteht das Konzept so, dass es ein Rahmenkonzept ist in dem nicht alle Probleme gelöst werden können. Was die Zielsetzung angeht, schweigt sich die Vorlage etwas aus indem der Hinweis ergeht, das müsste noch erarbeitet werden. Er glaubt schon, dass man das ein oder andere bereits zum jetzigen Zeitpunkt darlegen kann. Er glaubt auch, dass die Festsetzung von Prozentzahlen und die Gleichberechtigung der Verkehrsträger durchaus zu problematisieren ist und nicht einfach in einem Mobilitätskonzept festgeschrieben werden kann, zumal ein Beschluss erst erarbeitet werden soll. Wenn man sich über Mobilität unterhält, ist es für die Bürger/innen wichtig, wie sie künftig von A nach B kommen können. Dabei sind sie durchaus wählerisch, was die Auswahl des Verkehrsmittels anbelangt. Erreicht werden soll, dass Menschen selbstverständlicher zu Fuß gehen oder mit dem Rad fahren. Außerdem geht es um die Weiterentwicklung der Barrierefreiheit. Menschen lassen sich verkehrspolitisch nicht erziehen. Zielführender ist es, anstelle von Restriktionen mit Angeboten zu arbeiten. Der Individualverkehr ist geprägt durch Stausituationen, negative Umweltaspekte und Lärm. Die Stausituation wird sich langfristig nicht verbessern. Das muss berücksichtigt werden. Den LKW-Verkehr zu minimieren ist aufgrund der Unternehmenszulieferungen auch im Centro nicht ganz einfach. Was den Radverkehr anbelangt, so haben E-Bikes eine allgemeine Akzeptanz erlangt. Allerdings fehlt es noch an sicheren Abstellmöglichkeiten z. B. an Bahnhöfen. Hier sind auch die Zentren gefragt.

OB Schranz greift den Vorschlag von Stadtv. Koch auf, die Zeilen 73 - 83 in den Beschlussvorschlag mit aufzunehmen.

Stadtv. Emmerich möchte darauf hinweisen, dass die Zielsetzung von  einem Viertel nach seiner Kenntnis keine Beschlusslage des RVR ist, sondern noch diskutiert wird. Insofern hat er Probleme damit, dass so in der Auftragsvergabe eines Mobiltätskonzeptes festzuschreiben.

OB Schranz lässt über den ergänzten Beschlussvorschlag abstimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden geänderten Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt Oberhausen beschließt die Aufstellung eines Kommunalen Mobilitätskonzeptes und beauftragt die Verwaltung mit der Erarbeitung.

 

Das kommunale Mobilitätskonzept soll einen wichtigen Beitrag zur Förderung

 

- der Gleichberechtigung der Verkehrsarten,

- von hochwertigen Lebens- und Bewegungsräumen,

- einer bewegungsaktivierenden Verkehrsplanung

- der selbstverständlichen Zufußgehen sowie Radfahren,

- der Nutzzuung von ÖPNV-Angeboten,

- des Gesundheits- und Klimaschutzes,

- und Verbesserung der Barrierefreiheit

 

leisten.

 

Mittel für die vorab notwendigen externen Planungsleistungen in 2016 stehen beim

 

Auftrag 560012010190 - Gemeindestraßen und sonstige öffentliche Verkehrsflächen,

Kostenart 543132 - Sonstige Geschäftsaufwendungen

 

zur Verfügung.

 

Die Mittel für die Aufstellung des kommunalen Mobilitätskonzeptes (Beratungsleistungen, Workshops und Bürgerbeteiligungen) werden im Rahmen der Anmeldung des Haushaltes 2017 ff. durch den Bereich 5-6/Tiefbau gemeldet."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3037&TOLFDNR=105518&selfaction=print