09.05.2016 - 16.1 Vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27 - Bramme...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 16.1
- Sitzung:
-
16. Sitzung des Rates der Stadt
- Gremium:
- Rat der Stadt
- Datum:
- Mo., 09.05.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Stadtplanung
- Bearbeitung:
- Ulrike Merten
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Stadtv. Osmann, Frau Stadtv. Wittmann, Stadtv. Dr. Goeke, Stadtv. Nowak, Stadtv. Runkler, Stadtv. Karschti und OB Schranz.
Stadtv. Osmann hält sämtliche Planungen auf dem Stahlwerksgeländes für einen Jahrhundertfehler. Dass die Stadt das Gelände nach dem Scheitern des prestigeträchtigen O-Vision-Projektes 2004 übereilt an den unerfahrenen Investor Euro Auctions verkauft hat, war eine ebenso fatale Fehlentscheidung gewesen wie der 2008 für das Stadtwerksgelände aufgestellte Bebauungsplan. Dieser ist nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Düsseldorf fehlerhaft. Daher hat die Politik nicht viel mehr andere Möglichkeiten, als der Ansiedlung von Decathlon zuzustimmen. Würde der Rat gegen den einleitenden Bebauungsplan stimmen, könnte Decathlon klagen.
Bei einem Urteil könnte der gesamte Bebauungsplan für unwirksam erklärt werden - die Entwicklung des einstigen Filetstücks wäre dann überhaupt nicht mehr möglich.
Frau Stadtv. Wittmann befürchtet, dass die Kommunalpolitik damit jeden Gestaltungsspielraum verloren hat. Sie ist davon ausgegangen, dass der politische Wille lautet, keine Ansiedlung auf dem Stahlwerksgelände zuzulassen, die für die Innenstadt Konkurrenz bedeutet. Ihre Befürchtung ist, dass weitere Ansiedlungen unter Androhungen von Klagen zu vorhabenbezogene B-Pläne folgen könnten. Das Gelände war damals hochwertig geplant. Die Frage ist, wie der Einfluss auf die Vermarktung für die verbleibende Fläche zurückgewonnen werden kann. Vor diesem Hintergrund setzt sie sich dafür ein, Prüfaufträge zu formulieren, um die Handlungsspielräume zu klären und dabei externen Sachverstand im Bau- und Planungsbereich hinzuziehen.
Stadtv. Dr. Goeke wirbt um ein „nein“ seiner Ratskollegen zum Schutz der Stadtteilzentren und der lokalen Einzelhändler. Die Politik hat eine Verantwortung gegenüber den Einzelhändlern in der Stadt. Sie bilden aus, stehen für eine gute Bezahlung und unterstützen mit Sponsorengeldern Feste in der Stadt. Er fordert, dass endlich ein unabhängiges Gutachten zur Verträglichkeit Decathlons vorgelegt wird.
Stadtv.Nowak schlägt vor, noch nicht bebaute Flächen wieder zurückzukaufen.
Stadtv. Runkler verweist auf die Bürgerbeteiligung und warnt, man möge das Ergebnis des Verfahrens abwarten.
OB Schranz teilt mit, dass Decathlon das Gutachten derzeit überarbeitet. Wenn es vorliegt, können die Ratsmitglieder es einsehen.
Stadtv. Karschti forderte den OB auf, die Entwicklung des Stahlwerksgeländes zur Chefsache zu machen. Er bittet die Mitglieder des Rates um Unterstützung dieser Absicht um den OB zu stärken, damit die Stadt Oberhausen aus dieser misslichen Lage herauskommen kann.
OB Schranz freut sich immer darüber, wenn der Hinweis „Chefsache“ damit verbunden wird, den Oberbürgermeister zu unterstützen. Im Übrigen verweist er darauf, dass er nach seinem Amtsantritt mit allen Grundstückseigentümern der großen Grundstücke in Oberhausen Kontakt aufgenommen hat. Das gilt auch für Euro Auctions, mit denen gemeinsam ausgelotet werden soll, was möglich ist. Sobald es neue Erkenntnisse gibt, wird er darüber berichten und kommt dabei auf das Unterstützungsangebot zurück.
Beschluss
Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst mit großer Mehrheit gegen die Stimmen der Linke.Liste Fraktion folgenden Beschluss:
"Der Rat der Stadt beschließt,
a)die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung -, vom 05.04.2016 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 27);
Gesetzliche Grundlage:§ 12 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).
b)die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Bauleitplanung."
Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von erheblicher Bedeutung).
Anlagen zur Vorlage
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(wie Dokument)
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