27.04.2016 - 3.1 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3.1
- Gremium:
- Bezirksvertretung Alt-Oberhausen
- Datum:
- Mi., 27.04.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 17:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Umweltschutz
- Bearbeitung:
- Barbara Neu
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
Auf Nachfrage von Frau Walther, warum für die lang bekannte Maßnahme (Erweiterung der KITA) jetzt eine Dringlichkeitsentscheidung zur Fällung der Bäume getroffen werden musste, erklärte Frau Beigeordnete Lauxen, dass die Verwaltung im Rahmen der Gesamtplanung es versäumt hat, diese Angelegenheit anders zu organisieren.
Danach trifft die Bezirksvertretung den nachfolgenden Beschluss:
Beschluss
Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt einstimmig die Dringlichkeitsentscheidung vom 03.03.2016 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von insgesamt 13 städtischen Bäumen auf dem Gelände des John-Lennon-Platzes, Gemarkung Oberhausen, Flur 13, Flurstücke 211 und 213.
Dringlichkeitsentscheidung
Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:
Aufgrund des anstehenden Baubeginns zur Erweiterung der Kindertageseinrichtung (Errichtung eines Mehrzweckraumes und U3-Gruppen) müssen insgesamt 13 Bäume, von denen fünf den Bestimmungen der Baumschutzsatzung unterliegen, gefällt werden.
Die Ersatzpflanzungen werden in Absprache mit dem Fachbereich Ökologische Planung/ Grünplanung durchgeführt.
