25.04.2016 - 2.2 Einrichtung einer Teilzeitstelle im Aufgabengeb...

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Beratung

Frau Stadtv. Müthing fragt, mit welchen Summen bezüglich der anfallenden Gemeinkosten zu rechnen ist. Herr Dezernent Schmidt erläutert, dass diese Kosten pauschal nach den Vorgaben der KGST anzusetzen sind und bei 20 Prozent der Bruttopersonalkosten liegen.

 

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Beschluss

Der Finanz- und Personalausschuss hat die Vorlage einstimmig zustimmend vorberaten.

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