21.04.2016 - 5 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Kalthoff stellt ergänzend zur Vorlage, die Bedarfszunahme an Sprachkursen für Flüchtlinge dar. Im Zuge der Zuwanderung sind zahlreiche Kurse für unterschiedliche Zielgruppen durch die Träger der freien Jugendhilfe, Familienbildungsstätten, Familienzentren, dem Kommunalen Integrationszentrum, der Volkshochschule Oberhausen, dem Bildungswerk der Ruhrwerkstatt, der SfS Schulungsgesellschaft mbH, Tertia Berufsförderung GmbH, Simply Learn, die kurbel - Katholisches Jugendwerk Oberhausen und Volkshochschule Bottrop / Standort Oberhausen eingerichtet worden. Herr Kalthoff hebt besonders das Engagement der Ehrenamtlichen, die in Oberhausen Sprachkurse für Flüchtlinge organisieren und durchführen, hervor.

 

Ergänzend erklärt Herr Kalthoff, dass Frauen in den Sprachkursen unterrepräsentiert sind. Aufgrund der fehlenden integrationskursbegleitenden Kinderbetreuung ist die Anzahl der teilnehmenden Männer deutlich höher.

 

Frau Bongers weist auf die Tatsache hin, dass gerade die Teilnahme von Frauen an Sprachkursen notwendig sei und sie erfragt potenzielle Maßnahmen.

 

Frau Stortz, seit 2008 Migrationsberatung im Caritasverband Oberhausen, verweist auf das Trägerrundschreiben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge vom 03.07.2014, wonach die Förderung von integrationsbegleitender Kinderbetreuung im Rahmen der Sprachkurse eingestellt wurde.

 

Diese sollte über die professionelle frühkindliche Förderung durch Kindertageseinrichtungen und dem bestehende Rechtsanspruch auf Betreuung auch und vor allem für Kinder mit Migrationshintergrund sichergestellt werden. Bis dahin wurde die Kinderbetreuung durch sechs Oberhausener Träger umgesetzt.

 

Herr Lütte wünscht Antworten zur Zeile 52, 132 und 242 der Vorlage. Wie viele Personen interessieren sich konkret für die Sprachkurse? Wieso können diese nicht durch männliches Lehrpersonal durchgeführt werden? Kann „Early Intervention“ für den deutschen Sprachgebrauch übersetzt werden?

 

Frau Reisz stellt die Zugangsvoraussetzungen zu den unterschiedlichen Sprachkursen dar. Verfahrensstand und Herkunftsland sind dabei wichtige Kriterien. Detaillierte Information dazu, sind der Vorlage zu entnehmen. Auch die Anzahl der bisherigen Kursteilnehmer / innen ist den Ausführungen der Vorlage zu entnehmen. Early Intervention ist ein Basissprachkurs zur Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen des NRW - Ministeriums für Arbeit, Integration und Soziales. Anspruch haben Flüchtlinge, die keinen Anspruch auf einen Integrationskurs erwirken können, aber eine mögliche Arbeitsmarktintegration vor sich haben.

 

Die Teilnahme an einem Integrationskurs ist Personen vorbehalten, die aus den Herkunftsländern Syrien, Eritrea, Irak und Iran stammen. Die Förderung ist für jede Teilnehmende und jeden Teilnehmenden bis zu acht Wochen möglich und unterliegt einem Kontingent, welches nicht zeitlich begrenzt ist. So kann z.B. eine Frau, die sich um die Kinderbetreuung kümmern muss, diesen Kurs auch in vier Monaten absolvieren.

 

Aus dem Sozialausschuss am 20.04.2016 kam die Idee, die Kinderbetreuung über eine Tagespflege sicher zu stellen.

 

Frau Gleibs ergänzt, dass im bisherigen Rollenverständnis vieler männlicher Flüchtlinge die Kinderbetreuung bei den Frauen angesiedelt ist. Ihrer Meinung nach müsste an der Veränderung des Rollenbildes gearbeitet werden.

 

Frau Kauenhowen sieht es positiv, dass weibliches Lehrpersonal vorgehalten wird. So werden vermeintliche Ängste und Hemmnisse der Frauen abgebaut. Auch kann eine Lehrerin ein weibliches Vorbild sein.

 

Frau Boos stellt dar, dass die Integrationskurse nicht nur eindimensional Sprache näher bringen sollen, sondern auch die deutsche Kultur ein wichtiger Baustein zur Integration sei. Wichtig ist, dass die geflüchteten Frauen Vertrauen in die Kinderbetreuung haben und an der Akzeptanz gearbeitet wird.

 

Frau Cremer ergänzt die Ausführungen und stellt fest, dass ein Curriculum über Sprache und Kultur aber auch „gelebt“ werden müsse.

 

 

Der Gleichstellungsausschuss nimmt die Vorlage zur Kenntnis