21.04.2016 - 3 Vertrauliche Geburt – Verfahren, Beratung und U...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Gleichstellungsausschuss
- Datum:
- Do., 21.04.2016
- Status:
- öffentlich
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Frau Horn berichtet mittels einer Präsentation über das Verfahren der vertraulichen Geburt und den Beratungsstand in Oberhausen. Diese ist im Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung Oberhausen hinterlegt.
Frau Boos bedankt sich für die ausführliche Darstellung und erfragt die Quantität der Beratungen zur vertraulichen Geburt und konfliktreicher Schwangerschaft bisher sowie mögliche Beratung von Frauen mit Behinderung zum Thema vertrauliche Geburt.
Frau Horn führt aus, dass es seit dem Inkrafttreten des Gesetzes am 01.05.2014 bisher noch keine Beratung einer Frau zur vertraulichen Geburt stattgefunden hat. Die Erfahrung zeige, dass besonders Frauen mit einer Behinderung einen starken Kinderwunsch haben und die Beratung fokussiere sich auf die Bedarfe von Mutter und Kind und der Initiierung entsprechender Hilfen. Davon ist grundsätzlich die Beratung jeder schwangeren Frau geleitet.
Frau Kauenhowen erfragt die Anzahl der Kinder, die in der Babyklappe abgelegt wurden. Frau Lehmkuhl verweist auf ihren anschließenden Vortrag und die Hinweise dazu in der Power Point Präsentation, welche im Ratsinformationssystem der Stadt Oberhausen hinterlegt ist. Von 2001 bis 2015 sind insgesamt 35 Kinder in der Babyklappe abgelegt worden. Seit dem 01.04.2015 waren es vier Kinder, die anonym geboren wurden oder in der Babyklappe abgelegt wurden.
Herr Bischoff erfragt die Länge des Adoptionsverfahrens. Auch hierzu finden sich Ausführungen in der Power Point Präsentation von Frau Lehmkuhl. Grundsätzlich ist der gerichtliche Abschluss der Adoption nach Ablauf des ersten Lebensjahres des Kindes. In dieser Zeit besteht der Rechtsanspruch der leiblichen Mutter auf Öffnung ihrer Identität und gegebenenfalls Rückführung des Kindes zur Kindesmutter.
Frau Lehmkuhl berichtet mittels einer Präsentation über die „Babyklappe“ und zum „Gesetz zum Ausbau der Hilfen für Schwangere und zur Regelung der vertraulichen Geburt“.
Herr Lütte stellt fest, dass im Rahmen der vertraulichen Geburt die Väter deutlich im Nachteil sind und in diesem Verfahren keine Berücksichtigung finden. Frau Horn bestätigt, dass sich in diesem Verfahren der Vater nicht „outen“ kann und seine Rechte dementsprechend im Hintergrund steht.
Der Gleichstellungsausschuss nimmt die Berichte zur Kenntnis |
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