14.04.2016 - 8 Neubesetzung Heimaufsicht(Berichterstattung: Ki...

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Beratung

Frau Wiesel ist seit Januar 2016 neue Mitarbeiterin im Aufgabengebiet Heimaufsicht und löst damit Herrn Eichstaedt ab.

 

Gemäß § 9 Absatz 1 des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NRW) besteht für die Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter eine Anzeigepflicht für alle Angebote im Sinne des § 2 Absatz 2 WTG NRW (Einrichtungen mit umfassendem Leistungsangebot, Wohngemeinschaften mit Betreuungsleistungen, Angebote des Servicewohnens, ambulante Dienste und Gasteinrichtungen). Darüber hinaus müssen sie gemäß § 47 Absatz 1 WTG NRW Wohn- und Betreuungsangebote, die bereits vor Inkrafttreten des WTG NRW ihren Betrieb aufgenommen haben und bisher nicht in den Geltungsbereich des Gesetzes in der bis vor Ablauf des 15. Oktober 2014 geltenden Fassung fielen, bei der zuständigen Behörde anzeigen.

 

Um die Erfüllung der Anzeige- und Meldepflichten so einfach wie möglich zu machen, wurde in Nordrhein-Westfalen das Verfahren PfAD.wtg entwickelt. Alle Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter, die bereits in Oberhausen beim zuständigen Ministerium (MGEPA) oder bei der örtlichen Heimaufsicht bekannt sind, werden schriftlich aufgefordert die notwenige Registrierung bis zum 30.06.2016 vorzunehmen. Wer keine Aufforderung erhält, aber dennoch Angebote im Sinne des § 2 Absatz 2 WTG NRW betreibt, ist von der Anzeigepflicht nicht befreit, sondern muss sich ebenfalls bis zum 30.06.2016 registrieren. Das Informationsblatt über das Registrierungsverfahren erhalten solche Leistungsanbieterinnen und Leistungsanbieter auf Nachfrage bei Kim Wiesel, Bereich Recht, kimkatja.wiesel@oberhausen.de <mailto:kimkatja.wiesel@oberhausen.de>, Tel.: 0208 825-2966.