14.03.2016 - 9 Einrichtung einer Planstelle im Aufgabengebiet ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

OB Schranz ruft aufgrund des Sachzusammenhangs den TOP 9 zur gemeinsamen Beratung mit den Anträgen unter TOP 23.2, 23.2.1 und 23.2.2 auf.

An der folgenden intensiven Diskussion beteiligen sich Stadtv. Kösling, Frau Stadtv. Walther, Stadtv. Koch, Frau Stadtv. Boos, Stadtv. Nowak, Stadtv. Rubin, OB Schranz, Stadtv. Runkler und Frau Stadtv. Stehr.

Stadtv. Kösling dankt OB Schranz dafür, dass er die Anregung in der letzten Ratssitzung aufgenommen hat, indem eine zusätzliche Stelle für das Aufgabengebiet Inklusion eingerichtet werden soll. Die Änderungsanträge der BOB-Fraktion und der Linke.Liste-Fraktion lehnt er in Gänze ab.

Zum Änderungsantrag von BOB merkt er an, dass der Vorschlag unter Textziffer 1, eine Prioritätenliste zu erstellen, überflüssig ist, da diese sich bereits in Arbeit befindet. Die Arbeiten sind sogar so gut wie abgeschlossen. Textziffer 2 ist aufgrund der Verwaltungsvorlage zur Einrichtung einer Planstelle genauso überholt wie Textziffer 2 im Koalitionsantrag und im Änderungsantrag der Linke.Liste. Die Linke.Liste streicht in ihrem Antrag die Prüfungsoption einer Mittelbereitstellung für kurzfristig notwendige inklusive Maßnahmen aus dem Notfalltopf des LVR. Das sieht Stadtv. Kösling anders. Er will auf die Zuschüsse nicht verzichten. Andernfalls müssten im investiven Bereich dafür ggf. andere Maßnahmen gekürzt werden. Über eine andere Finanzierung unterhalten muss man sich erst, wenn feststeht, dass der Notfalltopf nicht in Anspruch genommen werden kann. Zu Textziffer 3 ist im Beirat berichtet worden, dass sich der Inklusionsplan aufgrund der Arbeiten, die noch in der Projektgruppe vorgenommen werden müssen und der Krankheit der Kollegin, verzögern wird.

Frau Stadtv. Walther hätte sich eine Beratungsreihenfolge gewünscht, bei der sich der Rat im Anschluss an die Fachgremien mit der Angelegenheit befasst hätte.

Stadtv. Koch macht darauf aufmerksam, dass die Projektgruppe Inklusion zuletzt am 24.06.2015 getagt hat. Er erwartet, dass ein aktiver Inklusionsplan in Kürze gefertigt wird. Das es bisher weiterhin keine behindertengerechte Toilette auf der zweiten Etage gibt, spricht für sich. Der Antrag der Linke.Liste soll das notwendige Zeichen setzen, das Thema Inklusion anzufassen.

Frau Stadtv. Boos hält es für wichtig, dass die Projektgruppe ihre Arbeit aufnimmt. Qualität sollte der Schnelligkeit vorgezogen werden. Was den Notfalltopf anbelangt, so sind die Maßnahmen ausführlich im Beirat für Menschen mit Behinderung diskutiert worden. Es müsste ein Notfall nachgewiesen werden. Das könnte nach ihrer Einschätzung beispielsweise der knappe Haushalt sein. Sie ist guter Hoffnung, dass Oberhausen von den 2 Mio. €, die sich im Notfalltopf befinden, einen Zuschuss erhalten kann. Was das Thema: nicht vorhandene Barrierefreiheit beim Büro für Chancengleichheit angeht, hält sie einen Umzug nicht für den richtigen Weg, denn er löst das Problem erst auf lange Sicht. Der Antrag der Koalition sieht unter Textziffer 1 b) vor, einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen. Das könnte z. B. durch eine Klingel gewährleistet werden, die dafür sorgen könnte, Aufmerksamkeit zu erlangen.

Stadtv. Nowak befürwortet im Wesentlichen die Textziffer 1 des Koalitionsantrages. Allerdings sollte zuvor eine Beratung in den Fachausschüssen (Sozialausschuss und Beirat für Menschen mit Behinderung) erfolgen, sodass der Rat in seiner Sitzung im Mai 2016 darüber befinden könnte. Textziffer 2 des Koalitionsantrages hat sich erledigt. Im Idealfall sollte die Verwaltung ein Konzept erarbeiten aus dem hervorgeht, wie Inklusion im Büro für Chancengleichheit sichergestellt werden kann.

Stadtv. Rubin hält den Antrag von BOB für weitergehend und signalisiert seine Unterstützung. Er macht noch einmal darauf aufmerksam, dass der Wunsch nach einer barrierefreien Toilette nicht erst vor kurzem entstanden ist.

OB Schranz weist darauf hin, dass es am 26.11.2015 im Beirat für Menschen mit Behinderung einen mündlichen Zwischenbericht zum Thema: Inklusionsplan gegeben hat. Dabei hat die Verwaltung den aktuellen Zeitplan für die Weiterführung des Inklusionsplans vorgestellt. Dieser wurde deutlich nach hinten geschoben und hat nichts mit dem krankheitsbedingten Ausfall der Kollegin zu tun. Es hat vielmehr damit zu tun, dass über verschiedene Bereiche wie Kinder, Wohnen, Freizeit, Kultur, Sexualität, Migranten/innen und Flüchtlinge, Bildung etc. insbesondere noch in der Projektgruppe Inklusion diskutiert werden sollte. Deshalb war ein Gegenstand der Diskussion in der Sitzung des Beirats für Menschen mit Behinderung im November 2015, die Beschlussfassung im Rat über den Inklusionsplan für Ende 2017 vorzusehen. Was das barrierefreie WC anbelangt, so gibt es im Rathaus bereits ein solches, nur nicht in der zweiten Etage. Für das Büro für Chancengleichheit soll ein Umzug anvisiert werden. Eine Klingel, so seine Befürchtung, reicht zur Lösung des Problems nicht aus. Was den Fördertopf des LVR anbelangt, so erinnert OB Schranz an einen nicht erfolgreichen Versuch vor etwa 2 Jahren, Fördermittel zu Inklusionszwecken zu erhalten. Selbstverständlich könnte sich das nunmehr anders darstellen. Deshalb plädiert er dafür, die Fördermittel zu akquirieren und die Prioritätenliste im Hinblick auf die Durchführung inklusiver Maßnahmen weiter zu entwickeln.

Stadtv. Runkler betont, dass der Antrag auf Fördermittel vor 2 Jahren in den Zuständigkeitsbereich des Integrationsamtes des LVR gefallen ist. Das hat nichts mit dem Notfalltopf und den jetzigen Erfolgschancen, eine Zuwendung erhalten zu können, zu tun.

Frau Stadtv. Stehr würde gerne eine gemeinsame Lösung finden, die die Gremien wertschätzt, die sich damit beschäftigt haben und die Aussagen von Stadtv. Kösling einbindet. Die Klingel bewertet sie als deutlich hinter den Ansprüchen liegend, die bereits formuliert wurden.

OB Schranz lässt zuerst über die Verwaltungsvorlage, Drucksache B/16/1560-01 abstimmen.

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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt die Einrichtung einer Planstelle EG 10 TVöD bzw. A 11 ÜBesG im Aufgabengebiet „Inklusion“ innerhalb des Bereichs 0-4/Büro für Chancengleichheit."

 

 

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