14.03.2016 - 4 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung des Stadtv. Bruckhoff folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt genehmigt folgenden Beschluss einer Dringlichkeitsentscheidung des Hauptausschusses (Drucksache B/16/1457-01) vom 01.02.2016 zur Zustimmung der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01'Innere Verwaltung':

 

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NRW an Stelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:

Der Hauptausschuss hat der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen/ Auszahlungen im Produktbereich 01 „Innere Verwaltung“ wie folgt zugestimmt:

 

 

AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR

(Finanzstelle)                          (Finanzposition)                               

 

410001100200Inform.-Technologie,529199FL IT- und TK Dienste208.390

(PN0110)Service, Strategie(7291.99)

 

Deckungsvorschlag:

 

Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.

 

Die Mehraufwendungen können nicht mehr durch Einsparungen in entsprechender Höhe im Rahmen

der Gesamtaufwendungen OGM GmbH unter Berücksichtigung der HSP-Maßnahme 135D gedeckt werden."

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3018&TOLFDNR=104436&selfaction=print