14.03.2016 - 21.6 Teilweise Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 59- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig bei Enthaltung der Bürgerliste folgenden Beschluss:

 

1        Der Rat der Stadt beschließt das Aufhebungsgebiet zu verkleinern (siehe Punkt I).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).

 

2        Der Rat der Stadt erklärt sich in Kenntnis der Ergebnisse aus der Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange mit der teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 59 - Kirchhellener Straße / Hirschstraße - (Rechtskraft 08.06.1971) für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 05.01.2016 gekennzeichnete Gebiet sowie mit dem Entwurf der Aufhebungssatzung einverstanden und beschließt die öffentliche Auslegung nebst Begründung (einschließlich Umweltbericht).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722).

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3018&TOLFDNR=104429&selfaction=print