14.03.2016 - 11 Energieversorgung Oberhausen AG (evo) hier: Nac...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt erteilt der Vertreterin der Stadt Oberhausen in der Gesellschafterversammlung der STOAG Stadtwerke Oberhausen GmbH (STOAG) folgende Weisung:

 

Die Gesellschafterversammlung der STOAG weist die Geschäftsführung der STOAG an, der Hauptversammlung der Energieversorgung Oberhausen AG (evo)

 

1.Herrn Oberbürgermeister Daniel Schranz im Sinne des § 113 Abs. 2 Satz 2 und 3 GO NRW

 

als Nachfolger für Herrn Klaus Wehling sowie

 

 

2. Frau Silke Jacobs

 

als Nachfolger/in für Herrn Daniel Schranz

 

für die Dauer der verbleibenden Amtszeit des Aufsichtsrates der evo vorzuschlagen und hierfür die notwendige Zustimmung des Aufsichtsrates der STOAG herbeizuführen.

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