14.03.2016 - 21.5 Teilweise Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 67- ...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beschluss

Rat der Stadt - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

"Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)das Verfahren zur teilweisen Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 67 - Sterkrader Venn - (Rechtskraft 05.11.1968) für das im Plan des Bereichs 5-1 - Stadtplanung - vom 02.02.2016 gekennzeichnete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Oberhausener Stadtgebiet einzuleiten;

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 i. V. mit § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) ) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004, (BGBl. S.2414) zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBl. I, S. 1722)

 

b)die Beteiligung der Öffentlichkeit am Aufhebungsverfahren (14tägige Darlegung der Planung ohne Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987"

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3018&TOLFDNR=104426&selfaction=print