08.03.2016 - 4 Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen für...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Frau Wittmann begrüßt die Unterschutzstellung ds Objektes und hofft auf eine entsprechende (Nach-) Nutzung.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Der Planungsausschuss beschließt einstimmig, die Evangelische Kirche Schmachtendorf mit Pfarrhaus und ihren Freianlagen (Kempkenstraße 41/43, 46147 Oberhausen, Gemarkung Sterkrade-Nord, Flur 19, Flurstück 91, Teile des Flurstücks 119), gemäß § 3 Denkmalschutzgesetz Nordrhein-Westfalen (DschG) als Denkmal Nr. 163 in die bei der Stadt Oberhausen geführte Denkmalliste des Landes Nordrhein-Westfalen (Denkmalliste) einzutragen.

 

 

 

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=3015&TOLFDNR=104350&selfaction=print