07.03.2016 - 2 Sachstand Stadtentwicklungsprojekte
Grunddaten
- TOP:
- Ö 2
- Sitzung:
-
14. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 07.03.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Beig. Motschull teilt mit, dass die Stadt auf Anweisung der Bezirksregierung die Bauvoranfrage der Firma Decathlon abschlägig bescheiden musste. Decathlon klagte dagegen. Das Gericht deutete in einem Erörterungstermin, an dem auch die Bezirksregierung teilgenommen hat an, dass der gesamte Bebauungsplan für das Stahlwerksgelände für unwirksam erachtet werden könnte. Deshalb kam es nicht zu einem Urteil. Bei einem Urteil hätte die Gefahr bestanden, dass der Bebauungsplan für unwirksam erklärt worden wäre. Decathlon hat die Klage ruhend gestellt und einen neuen Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gestellt.
Es gibt keine Einigung mit Decathlon oder gar eine abschließende Entscheidung. Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss trifft der Rat.
Frau Beig. Lauxen ergänzt, dass der gesamte B-Plan für unwirksam erklärt worden wäre, da die textliche Festsetzung zu Nr. 1 als wesentlicher Bestandteil möglicherweise unwirksam ist. Darin ist festgelegt, welche Ansiedlungen nicht auf dem Gelände vorzusehen sind. Einkaufszentren oder großflächiger Handel sind beispielsweise verboten. Decathlon muss deshalb durch ein unabhängiges Gutachten feststellen lassen, ob ihr Vorhaben wesentliche oder unwesentliche Auswirkungen auf den City-Einzelhandel hat. Das hat das Unternehmen getan. Das vorliegende Gutachten zeigt auf, dass nur unwesentliche Auswirkungen zu erwarten sind.
OB Schranz weist darauf hin, dass das Centro, der Einzelhandelsverband und die IHK im Falle der Ansiedlung von Decathlon auf dem Stahlwerksgelände Gefahren für die Innenstädte sehen. Bisher ist nach dem bestehenden Bebauungsplan an der Osterfelder Straße nur Einzelhandel erlaubt, wenn er unschädlich für die Stadtzentren ist. Deshalb hat sich dort nur der Baumarkt Hornbach, der Berufskleidungshändler Engelbert Strauss und der Möbeldiscounter Roller SB ansiedeln dürfen. Der Investor selbst muss per unabhängigem Gutachten nachweisen, dass er keinen City-Einzelhandel schädigt. Decathlon hat ein solches Papier vorgelegt. Nun muss man sich darüber unterhalten, welche Entwicklung wir auf dem Gelände wollen. Der Einzelhandelsverband und die IHK wurden in diesem Zusammenhang zusammen mit der Wirtschaftsförderung kurzfristig zu einem Gespräch eingeladen, um sich gemeinsam über die Verträglichkeit der geplanten Ansiedlung auszutauschen.
Nach dem Verständnis von Stadtv. Karschti müsste als nächster Schritt der alte B-Plan aufgehoben werden.
Frau Beig. Lauxen geht davon aus, dass der B-Plan in der jetzigen Form wirksam ist. Decathlon wird nun einen vorhabenbezogenen B-Plan beantragen. Darüber kann nicht von heute auf morgen entschieden werden. Am Ende muss in den Gremien bzw. im Rat beschlossen werden, ob dem Vorhaben gefolgt werden soll oder ob das Vorhaben abgelehnt wird. Ein positiver Nebeneffekt dabei ist, dass ebenfalls zur Zeit das Einzelhandelskonzept bezogen auf die Haupt- und Nebenzentren diskutiert wird. In diesem Zusammenhang besteht die Möglichkeit zu überlegen, was man auch unter Berücksichtigung bereits getroffener Zusagen will und was nicht.
Frau Stadtv. Stehr interessiert sich für die Antwort auf die Frage, welches Konzept Decathlon verfolgt. Welche Möglichkeiten bieten sich für die Verwaltung, den Warenkorb eines solchen Unternehmens zu steuern?
Herr Terhart teilt mit, dass das Unternehmen ein Geschäft mit ca.4200 Quadratmetern Verkaufsfläche bauen will, auf der großteils Trimmgeräte, Fahrräder und Campingartikel verkauft werden sollen. Auf nur 800 Quadratmetern sollen Kleinartikel wie Sporthemden und Turnschuhe angeboten werden. Das waren die Vorgaben des Betriebs bei der Beantragung einer Bauvoranfrage und dem vorhabenbezogenen Bauantrag.
Für Frau Stadtv. Wittmann stellt sich die Frage, was sich mit dem vorhabenbezogenen B-Plan steuern lässt.
Stadtv. Karacelik hat den Eindruck, dass Decathlon eine besondere Position eingeräumt wird. Vielmehr sollte nach seiner Auffassung eine Stärkung des Einzelhandels angestrebt werden.
Stadtv. Runkler weist darauf hin, dass XXXL-Rück auch auf diesem Gelände bauen möchte. Da gelte es aufzupassen, dass es bei all denjenigen Händlern, die sich nicht für zentrenrelevant halten, keinen Dominoeffekt gibt.
