18.02.2016 - 4.2 Zuschüsse an den Stadtsportbund Oberhausen e. V...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Herr Stadtverordneter Kösling erklärt, dass der Personalkostenzuschuss an den Stadtsportbund an eine Bedingung geknüpft war. Demnach sollte keine Doppelfinanzierung erfolgen. Herr Beigeordneter Motschull informiert, dass dies nach der aktuellen Entwicklung sichergestellt ist. Der bisherige Stelleninhaber für die Koordinierungsstelle Sport, der in den vergangenen Jahren vielfältige Aufgaben für den Stadtsportbund übernommen hat, wechselt zum Bereich 2-4/ Öffentliche Ordnung. Eine Einweisung in die neue Stelle soll in ca. drei, vier Wochen erfolgen. Der SSB hat inzwischen eine Mitarbeiterin als Geschäftsstellenleiterin eingestellt.

 

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Beschluss

Der Sportausschuss beschließt einstimmig, dem Stadtsportbund Oberhausen e. V. (SSB) für die nachfolgend aufgeführten Aufwendungen die beantragten Zuschüsse zu gewähren:

 

a)Zuschuss für Miete und Mietnebenkostenvorauszahlung für die SSB-Geschäftsstelle, Haus des Sports, Sedanstraße 34, 46045 Oberhausen, in Höhe von 9.229,62 EUR,

 

b)Zuschuss zu den Geschäftsführungskosten in Höhe von 3.067,75 EUR,

 

c)Zuschuss für die Ehrungen Oberhausener Sportler/innen in Höhe von 1.722,58 EUR,

 

d)Zuschuss für die Ausrichtung von Stadtmeisterschaften in Höhe 1.533,88 EUR und

 

e)Zuschuss für die Personalkosten der Geschäftsführung in Höhe von 60.000,00 EUR.

 

Der Gesamtzuschuss beträgt 75.553,83 EUR.

 

Mittel für die Bezuschussung stehen im Haushaltsjahr 2016 beim Produkt 080101, Förderung des Schul- und Vereinssport, Auftrag 250008010100, Sachkonto 531816, zur Verfügung.

 

 

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