18.02.2016 - 4 Entscheidungen

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Beratung

Herr Bürgermeister Broß weist darauf hin, dass die Mitglieder des Sportausschusses, die Vorständen betroffener Sportvereine angehören, sich nicht an der entsprechenden Abstimmung beteiligen dürfen.

 

Herr Beigeordneter Motschull greift vor den Beschlussfassungen noch einmal die Problematik der Beschlussfähigkeit auf und bittet ausdrücklich darum, dass sich Ratsmitglieder bei Verhinderung durch Ratsmitglieder vertreten lassen. Bei einer Vertretung durch Bürgermitglieder sei eine Beschlussfassung des Gremiums massiv gefährdet. Herr Stadtverordneter Kösling regt daraufhin an, das Thema im Ältestenrat zu behandeln.

 

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