03.02.2016 - 2.5 Fortschreibung des Handlungskonzeptes Flüchtlin...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Zum Punkt 5 der Vorlage: „Leistungsumfang der Rahmenvereinbarung“ erläutert Herr Bohnes auf Nachfrage, dass eine Befristung der elektronischen Gesundheitskarte für 6 Monate gewählt wurde, um nachgehende Haftungsfragen für die Stadt auszuschließen.

 

Die Umsetzung der eGK wird von den Herren Tscharke, Blanke und Runkler begrüßt. Es wird jedoch auch darauf hingewiesen, dass die dadurch entstehenden Einsparungen nach ersten Erfahrungswerten vorgelegt werden sollen.

 

Zum Punkt 4 der Vorlage „Stand der Umsetzung“ führt Herr Bohnes aus, dass eine komplette Umstellung auf die eGK aufgrund des kurzen Zeitfensters erst zum II. Quartal 2016 erfolgen kann.

 

Herr Telli bittet um weiterführende Informationen zum Kapitel 5.6 Gesundheit für Flüchtlinge aus dem Handlungskonzept Flüchtlinge in Oberhausen. Nach Auskunft von Herrn Dr. Karbach wird eine entsprechende Vorlage derzeit gefertigt und in der nächsten Sozialausschusssitzung vorgelegt.

 

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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