03.02.2016 - 5.1 Sachstand "örtliche Pflegeplanung der Stadt Ob...

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Beratung

Herr Jäschke berichtet über den Sachstand der örtlichen Planung nach dem Alten- und Pflegegesetz NRW.

Diese gliedert sich in 3 Phasen:

 

1) Bestandsaufnahme

2) Bewertung des „Ist - Zustandes“

3) Beschreibung von Handlungsfolgen aus der Bewertung

 

Die örtliche Planung wiederholt sich im Zwei-Jahres-Rhythmus und ist sowohl dem zuständigen Landesministerium zur Verfügung zu stellen als auch im Internet und in anderer Form (z.B. Broschüre) kostenfrei zu veröffentlichen.

 

Die erste örtliche Planung ist zum Stichtag 31.12.2015 zu fertigen. Zuständig hierfür ist der Alten- und Pflegeplaner aus dem Fachbereich 3-2-10. Die Planungserstellung befindet sich in der Schlussphase der Bestandsaufnahme. Zur Datenlage wird auf der Kommunalen Konferenz Alter und Pflege am 13.04.2016 berichtet.