01.02.2016 - 7 Dringlichkeitsentscheidungzur Zustimmung der Le...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 01.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Immobilien
- Bearbeitung:
- Gabriele Günther
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Beratung
An der folgenden Diskussion beteiligen sich Frau Stadtv. Stehr, Dez. Schmidt, Stadtv. Karschti, 1. Beig. und StK. Tsalastras, Stadtv. Benter, Stadtv. Runkler und Frau Beig. Münich.
Frau Stadtv. Stehr fragt nach einer Erklärung für die Erhöhung der üpl. Aufwendungen von zunächst 1,9 Mio. € auf nunmehr 2,2 Mio. € Leistungen beim Auftrag 130001130200/bebaute Grundstücke innerhalb weniger Tage.
Dez. Schmidt teilt mit, dass die Bereitstellung weiterer Flüchtlingsstandorte zu zusätzliche Kosten im Energiebereich, Haustechnischer. Dienst etc. geführt hat. Die Rechnungen sollten verursachungsgerecht dem Haushaltsjahr 2015 zugeordnet werden.
Stadtv. Karschti kritisiert, dass hier Kostenstellen miteinander vermengt werden.
1. Beig. und STK. Tsalastras macht deutlich, dass die Kosten dezidiert den Flüchtlingsstandorten zugeordnet werden können. Das hat aber mit der Vorlage nichts zu tun.
Stadtv. Benter kann nicht nachvollziehen, das nicht spätestens bei einer Auftragserteilung geklärt ist, wie hoch die Aufwendungen sein werden.
Dez. Schmidt antwortet, dass sich bei der Nutzbarmachung neuer notwendiger Standorte innerhalb weniger Tage im Dezember 2015 nicht vorhersehbare Aufgaben ergeben haben (Bauaufsicht, Wachdienst etc.)
Stadtv. Runkler hätte es besser gefunden, wenn eine üpl. Aufwendung auf Verdacht beantragt worden wäre. Hätten die Fremdfirmen die Rechnungen später eingereicht, hätte die Stadt das Budget des Jahres 2016 belasten müssen.
Frau Beig. Münich hält es für erforderlich, dass da, wo sich Strukturen sehr schnell weiterentwickeln, ein Optimierungsbedarf besteht.
Beschluss
Der Hauptausschuss - mit Beteiligung des Oberbürgermeisters - fasst einstimmig folgenden Beschluss:
"Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, fasst der Hauptausschuss gemäß § 60 Abs. 1 GO NW anstelle des Rates der Stadt Oberhausen in einer Angelegenheit, die der Beschlussfassung des Rates unterliegt, folgenden Beschluss:
Der Hauptausschuss stimmt der Leistung von überplanmäßigen Aufwendungen im Produktbereich 01 - Innere Verwaltung - für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt zu:
AuftragBezeichnungSachkontoBezeichnungBetrag/EUR
(Finanzstelle)(Finanzposition)
130001130200Bebaute Grundstücke529130LVZ 6 Energiemanagement 21.000,00
130001130200Bebaute Grundstücke529132LVZ 7 Grundstücks- und 14.500,00
Mietwesen
130001130200Bebaute Grundstücke529134LVZ 8 Gebäude-/Glas-/ 552.000,00
Sonderreinigung
130001130200Bebaute Grundstücke529138LVZ 9 Haustechnischer Dienst1.673.000,00
2.260.500,00
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses aus laufender Verwaltungstätigkeit."
