01.02.2016 - 3 Berichte aus den Dezernaten (mündlich)
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
13. Sitzung des Hauptausschusses
- Gremium:
- Hauptausschuss
- Datum:
- Mo., 01.02.2016
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
1.GMVA: Preisprüfungsverfahren 2011 - Sachstandsbericht -
OB Schranz teilt mit, dass für den 10. Februar die Schlussbesprechung zum Preisprüfungsverfahren für das Jahr 2011 ansteht. Mit einer Absenkung des Verbrennungspreises darf gerechnet werden. Die Verwaltung wird danach die Ergebnisse der Preisprüfung zur Grundlage für eine Gebührenberechnung der Folgejahre machen und die Rückzahlung der überhöhten Gebühren veranlassen. Sobald die Schlussgespräche mit der Preisprüfung stattgefunden haben, wird es vor allem noch darum gehen, zu deutlich niedrigeren Gebühren die Zukunftsfähigkeit der GMVA zu sichern.
2Gerichtsverfahren NRW-Bank gegen OVP, PBO und Stadt Oberhausen Entscheidung des OLG Düsseldorf (Berufungsinstanz)
Beig. Motschull informiert über eine Entscheidung des OLG Düsseldorf in der o. g. Angelegenheit vom 20.01.2016. Aufgrund dieser Entscheidung sind die Gesellschaften (PBO und OVP) und die Stadt Oberhausen gemeinsam verurteilt worden, erhaltene Fördergelder für das O-Vision-Gelände in Höhe von ca. 6 Mio. € zzgl. Zinsen an die NRW-Bank zurückzuzahlen. Das OLG hat die Revisionsmöglichkeit nur für die Stadt Oberhausen zugelassen, nicht für die Gesellschaften. Am 03.02.2016 findet eine Aufsichtsratssitzung statt, in der über die Thematik gesprochen wird. Über die Revisionszulassung für die Stadt Oberhausen berät der VV in seiner nächsten Sitzung. Beig. Motschull regt an, dass die Stadt Oberhausen die Revision nicht in Anspruch nimmt.
Frau Stadtv. Stehr erinnert daran, dass die CDU in der Vergangenheit häufig auf das Risiko der Rückzahlung von Fördermitteln an die NRW-Bank hingewiesen hat.
Beig. Motschull weist darauf hin, dass die Stadt Oberhausen nicht Herr des Verfahrens war.
Stadtv. Karschti fragt nach der Höhe des Betrages, den die Stadt zu zahlen hat.
Beig. Motschull beantwortet die Frage mit etwa 9 Mio. €.
1.Beig. und StK. Tsalastras ergänzt, dass zu diesem Zweck Rückstellungen in etwa dieser Höhe gebildet wurden.
