26.10.2015 - 5 Unabweisbarer außerplanmäßiger Bedarf im Produk...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5
- Sitzung:
-
9. Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mo., 26.10.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführung:
- Öffentliche Ordnung
- Bearbeitung:
- Margarete Ditzler
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt stimmt der Leistung von außerplanmäßigen Aufwendungen im Produkt – Bereich 02 – Sicherheit und Ordnung im
Auftrag:240002010100/Allgemeine Gefahrenabwehr
Kostenart:523700/Erstattungen an private Unternehmen
in Höhe von 128.770 Euro für das Jahr 2015 zu.
Deckungsvorschlag:
Verschlechterung des Ergebnisses der laufenden Verwaltungstätigkeit.
Beratung
Herr Motschull erläutert den Sachverhalt aus juristischer Sicht mit dem Fazit, dass die Stadt Oberhausen zur Vermeidung weiterer prozessrechtlicher Kosten die Forderung anerkannt hat, weil die Kommune, wie bereits in der Vorlage dargestellt, bei einem negativen Kampfmittelfund gesetzlich zur Kostentragung für alle vor- und nachbereitenden Maßnahmen sowie für Vermögensschaden der Bauherrin verpflichtet ist.
Der Umweltausschuss nimmt die Drucksache B/16/1147-01 zur Kenntnis.
