26.11.2015 - 4 Barrierefreies Wählen in Oberhausen (im Anhang:...

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Beratung

Herr Ludwiczak stellt die Stellungnahme des Bereichs Statistik und Wahlen zum o.g. Thema vor. Er legt dar, dass seit 14 Jahren bei allen Bundestags-, Landtags- und Europawahlen barrierefreies Wählen möglich ist. Ein Gesetzesentwurf eines „Ersten allgemeinen Gesetzes zur Stärkung der Sozialen Inklusion in NRW“ sei eingebracht, in dem u.a. die Kostenübernahme für die Bereitstellung der Wahlschablonen und Unterlagen geregelt werden soll. Die Entscheidung über entsprechende Gesetzesänderungen liegt noch nicht vor. Daher können für die Kommunalwahl 2020 noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden.

 

Herr Kösling merkt an, dass die Kommunalwahl lange im Voraus bekannt gewesen sei und entsprechende Hilfsmittel hätten vorbereitet sein müssen. Durch das Versäumnis seien Menschen von der Wahl ausgegrenzt worden. Dies dürfe

-unabhängig von Gesetzesänderungen- bei der Kommunalwahl 2020 auf keinen Fall erneut passieren.

 

Herr Hohn erklärt, das Thema in den Beirat eingebracht zu haben und äußert sein Unverständnis darüber, warum Wahlschablonen für die anderen Wahlen zur Verfügung gestellt würden, nicht aber für die Kommunalwahl.

Frau Bandel und Herr Mellis pflichten Herrn Kösling und Herrn Hohn bei.

 

Herr Ludwiczak entgegnet, dass die Wahl natürlich nicht überraschend gekommen sei. Im Hause sei aber bei der Anfrage der Landesregierung entschieden worden, nicht teilzunehmen. Als im Juni dann die Frage erneut aufgeworfen wurde, sei es für entsprechende Vorbereitungen zu spät gewesen.

 

Herr Kösling stellt in den Raum, dass solche Entscheidungen in entsprechenden Gremien getroffen werden müssten. Dies sei nicht geschehen. Die Frage sei also, auf welcher Verwaltungsebene diese Entscheidung getroffen wurde.

 

Frau Münich merkt an, dass Schuldzuweisungen nun nicht mehr zielführend seien. Das Versäumnis in der Vergangenheit sei sehr bedauerlich. Nun solle aber der Blick darauf gerichtet werden, dass so etwas nicht wieder vorkomme.