26.11.2015 - 3 Notrufmöglichkeit für Gehörlose in Oberhausen
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Gremium:
- Beirat für Menschen mit Behinderung
- Datum:
- Do., 26.11.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
Beratung
Herr Schaulies und Herr Beekes stellen die Möglichkeit für Gehörlose vor, einen Notruf per Fax zu versenden. Das Faxgerät der Polizei-Leitstelle in Oberhausen ist über die Faxnummer 0208 826-4069 zu erreichen. Über eine App bzw. eine Vorwahlnummer (je nach Anbieter unterschiedlich) ist es möglich, ein Fax vom Handy aus mittels SMS zu versenden.
Herr Schaulies und Herr Beekes geben zu bedenken, dass es problematisch werden kann, wenn die Nummer gehörlosen Menschen nicht bekannt ist. Gleichzeitig ist die Nummer lediglich auf das Oberhausener Stadtgebiet bezogen, so dass es zu Verwirrung führen kann, wenn die Personen sich andernorts aufhalten.
Herr Schaulies und Herr Beekes regen an, dass es wünschenswert wäre, eine landes- bzw. bundesweit einheitliche Regelung (analog zur Rufnummer 110) zu finden. Sofern gewünscht, könne das Thema von den beiden an das Landesamt für Zentrale Polizeiliche Dienste transportiert werden. Auch für weitere Informationen erklären sich die beiden als Ansprechpartner bereit.
