26.11.2015 - 9 Berücksichtigung der Bedürfnisse von Menschen m...

Reduzieren

Beratung

Herr Weishaupt erklärt, dass er aufgrund der vorangegangenen Diskussion um die Schwerbehindertenparkplätze an der Luchsstraße und am Sterkrader Tor eingeladen wurde.

Er erläutert, dass der neue Entwurf der Landesbauordnung deutlich mache, dass die Berücksichtigung von Barrierefreiheit weiter gewürdigt und gefördert würde, während es in der Vergangenheit als Thema eher vernachlässigt behandelt wurde. Das derzeitige Recht fordere, dass 1% barrierefreie Stellplätze nachzuweisen und entsprechend zu kennzeichnen seien. Hierbei gebe es keine nähere Beschreibung dessen, wie diese Kennzeichnung auszusehen habe.

Bei Sonderbaugenehmigungen seien bestimmte Maße und Bodenpiktogramme gefordert. Auf dem Parkplatz an der Luchsstraße seien diese baulichen Aspekte berücksichtigt und entsprechend ausgezeichnet worden.

Die korrekte Schilderauszeichnung ist relevant für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten, eine Bodenmarkierung beispielsweise ist hier nicht ausreichend.