26.11.2015 - 6 Verleihung des Kultursiegels der Stadt Oberhaus...

Reduzieren

Beratung

Frau Lorbach berichtet, dass die Christoph-Schlingensief-Schule im September 2015 als elfte Schule das Kultursiegel durch die Stadt Oberhausen verliehen bekommen hat. Bei einem feierlichen Festakt schloss die Schule Kooperationsverträge mit Vertretern der Stadtbibliothek, der Städtischen Musikschule, des Theaters Oberhausen und des LVR Industriemuseums Oberhausen. Dies ermöglicht weitere Zugänge für die Teilnahme am Oberhausener Kulturleben.

 

Um einen Einblick in das Schulleben zu gewähren, zeigt sie einen one-cut-Film, der unter dem Motto „kreativ, mutig, tolerant“ gedreht wurde. Der Film zeigt Schülerinnen und Schüler, während sie präsentieren, was ihnen in ihrem Schulleben am Herzen liegt.

Der Film kann unter <https://www.youtube.com/watch?v=80ZDKYQYZ1E> angesehen werden.

 

Frau Bandel lobt die Christof-Schlingensief-Schule für ihr weitreichendes Angebot. Sie erklärt, dass es toll wäre, wenn alle Oberhausener Schulen so aufgestellt wären.

Frau Bandel fragt, ob es denkbar wäre, dass im Sinne der Inklusion auch Kinder ohne Behinderung die Schule besuchen.

 

Frau Lorbach erklärt, dass dies sicherlich eine Bereicherung wäre, dies allerding von der Schulgesetzgebung nicht vorgesehen sei und die Schule selbst keinen Einfluss darauf hätte. Gleichzeitig gebe es pro Schuljahr nur eine Klasse, die durch die Anmeldezahlen voll ausgelastet ist.

 

Frau Münich lobt die Christof-Schlingensief-Schule wie die städt. Schillerschule für ihre Arbeit. Sie erklärt, dass sie die Förderschulen nicht bedroht sehe, auch wenn künftig mehr Kinder mit Behinderung eine Regelschule besuchen. Sie verabschiedet sich auf Grund von Folgeterminen aus der Sitzung.

 

Herr Rubin bedankt sich bei Frau Münich für ihr Kommen und  merkt an, dass er sich wünschen würde, dass künftig regelmäßig Mitglieder des Verwaltungsvorstandes an den Sitzungen des Beirates teilnehmen würden.

 

Frau Costecki bietet an, in der nächsten Sitzung des Verwaltungsvorstandes die Bitte vorzutragen.