28.10.2015 - 5.1 Sachstandsbericht: LED-Umrüstung der öffentlich...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Nakot übt starke Kritik an der Um- und Nachrüstung der Straßenleuchten und bemängelt explizit, dass das in Auftrag gegebene Gutachten noch nicht vorliegt.

 

Herr Klockhaus erklärt, dass das Gutachten erst nach dem Beschluss des Planungsausschusses am 14.06.2015 per Ausschreibung in Auftrag gegeben werden konnte und verweist in diesem Zusammenhang kurz darauf, dass hier die entsprechenden Vergaberichtlinien einzuhalten sind.

Weiterhin teilt er mit, dass die Gesamtproblematik der Umrüstung der Verwaltung bekannt ist. Kleinere Maßnahmen (Bsp. Spiegel drehen oder Masterhöhung) konnten jedoch schon zur Zufriedenheit der Bürgerschaft umgesetzt werden. Verkehrsgefährdende Stellen wurden und werden ebenfalls kurzfristig nachgebessert.

Das Gutachten soll am 12.11.2015 im Planungsausschuss vorgestellt werden und wird u. a. 10 Referenzstraßen beinhalten. Eine endgültige Modifikation soll jedoch erst nach Beendigung der kompletten Umrüstmaßnahme stattfinden.

 

Den Kosten für die Nachrüstung i. H. von 300.000,00 EUR stehen, bedingt durch die Umrüstung, einzusparende Mittel i. H. von 500.000,00 EUR gegenüber.

Diese Einsparungen, so erklärt er auf Nachfrage von Herrn Lenz, ergeben sich aus den verminderten Energiekosten, einhergehend mit den daraus resultierenden Nebenkosten

 

Insgesamt, so teilt er mit, hängt die individuelle Nachrüstung der betroffenen Straßen vom Straßenquerschnitt ab.

 

Weitere Fragen von den Gremiumsmitgliedern beantwortet er zum einen dahingehend, dass eine Prioritätenliste, mit nachzurüstenden Straßen erst nach der Sitzung des Planungsausschusses, unter Berücksichtigung der Ergebnisse des Gutachtens erstellt werden kann. In diesem Zusammenhang sichert er die Übermittlung der Referenzliste, als Anlage zur Niederschrift zu.

 

Durch die Fachverwaltung wurden folgende Straßen, die in Summe die Referenzliste ergeben, mitgeteilt:

 

Gute Straße, Fafnerstraße, Hessenstraße, Hagedornstraße, Laubstraße, Lütticher-straße, Wilhelmshavener Straße, Dammstraße, Sofienstraße, Kiwittenberg und  Franzenkamp 

 

Zum anderen erklärt er abschließend, dass für die Nachrüstung ausreichende Gerätschaften (Leuchtmittel und Masten) zur Verfügung stehen würden.

Danach nimmt die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen die Vorlage zu Kenntnis.

 

 

Im Anschluss gibt Frau Beigeordnete Lauxen einen kurzen mdl. Sachstandsbericht zum Thema „Hochwasser in Alstaden“.

 

Reflektierend auf die in der 9. Sitzung am 02.09.2015 erteilten Auskünfte an das Gremium erklärt sie, dass es in puncto Versicherungsfragen zweierlei Auswertungen zwischenzeitlich gibt, die basierend auf die Untersuchung der Rückstauklappen fußen:

 

1. Bei einer intakten Rückstauklappe und dennoch vollgelaufenem Keller, reguliert die Stadt Oberhausen im Wege des kommunalen Schadensausgleichs die entstandenen Schäden.

 

2. Bei fehlerhaften Rückstauklappen ist der/die  jeweilige Eigentümer/in eigenverantwortlich für den entstandenen Schaden.