10.06.2015 - 5.6 Verlagerung des Bordellbetriebs in Alt-Oberhaus...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Frau Gerster-Schmidt gibt eine kurze Ergänzung zu dem Antrag und fragt nach, welche rechtlichen Möglichkeiten bestehen, den Standort zu verlagern und ob konkrete Standorte schon geprüft worden wären.

 

Herr Beigeordneter Motschull erklärt, dass die entsprechende Verordnung aus dem Jahr 1975 - seinerzeit durch den Regierungspräsidenten Düsseldorf, heute Bezirksregierung Düsseldorf, erlassen wurde; sich jedoch ausschließlich auf die Straßenprostitution bezieht.

 

Etliche Klagen, die geführt worden sind, wurden durch die verschiedenen Gerichtsbarkeiten abgewiesen, da sie sich nicht auf die Straßenprostitution bezogen haben. Gleichermaßen haben die Gerichte bei diesen Verfahren nicht die Gefährdung für Kinder und Jugendliche erkannt, welches ein elementares Merkmal gewesen wäre.

Nach verwaltungsseitiger Einschätzung ist diese Gefährdung für ein Verfahren im Falle der Flaßhofstraße, auch nicht gegeben.

 

Herr Nakot teilt mit, dass der CDU, weitere Urteile vorliegen würden, bei dem zu Gunsten der Verfahrensinitiatoren entschieden wurde. Außerdem verweist er auf die Neugestaltung des Prostitutionsgesetzes.

 

Nach weiterer intensiver Diskussion und verlesen von Urteilspassahgen durch Herrn Beigeordneten Motschull bittet Herr Pascheberg darum, dass die CDU, doch allen Mitgliedern der Bezirksvertretung und der Verwaltung, ihre Urteile und Einschätzungen zur Verfügung stellen solle, damit man gemeinschaftlich eine Lösung, sollte sich diese ergeben, erarbeiten könne.

 

Abschließend bittet Herr Runkler darum, dass Herr Beigeordneter Motschull seine Ausführungen, auch im Hauptausschuss darstellen solle. Herr Beigeordneter Motschull sagt dieses zu.

 

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen nimmt die Ausführungen zur Kenntnis.

 

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Anlagen