11.03.2015 - 3.7 Fällung städtischer Bäume

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Beratung

Auf Nachfrage von Frau Gerster-Schmidt, wie lange die baurechtliche Genehmigung in diese Fall dauern könnte, erklärt Herr Nottebohm, dass hierzu keine Erkenntnisse vorliegen. Vor dem Hintergrund der Wahrung des Immissionsschutzes hält er jedoch den Antrag in dieser Form für nicht genehmigungsfähig.

 

Anschließend trifft die Bezirkvertretung Alt-Oberhausen nachfolgenden Beschluss:

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Beschluss

Die Bezirksvertretung beschließt einvernehmlich, die Fällung eines städtischen Baumes, vorbehaltlich der baurechtlichen Genehmigung einer LED-Werbeanlage, entsprechend der Empfehlung der Baumkommission.