11.03.2015 - 3.5 Genehmigung einer Dringlichkeitsentscheidung zu...

Beschluss:
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Beschluss

Die Bezirksvertretung Alt-Oberhausen genehmigt ohne Wortmeldung einvernehmlich, bei 2 Enthaltungen der Linken Liste Fraktion, die Dringlichkeitsentscheidung vom 16.02.2015 gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW zur Fällung von zehn städtischen Bäumen an dem öffentlich zugänglichen Fußweg vor dem Vereinsgebäude des Kleingartenvereins Ruhraue an der Straßenecke Hönnestraße und Püttstraße.

 

Dringlichkeitsentscheidung

Weil es sich um einen Fall äußerster Dringlichkeit handelt, treffen die Bezirksbürgermeisterin, Frau Radtke und das Mitglied der Bezirksvertretung Alt-Oberhausen, Frau Glombitza gemäß § 36 Abs. 5 Satz 2 GO NRW folgende Entscheidung:

 

Die Fällung von zehn unter dem Schutz der Baumschutzsatzung stehenden Bäumen soll die Gefährdung von starkem Grünastbruch verhindern, der ansonsten im belaubten Zustand zu einer akuten Gefahr wird.

 

Die Ersatzpflanzungen sollen im Umfeld der alten Standorte erfolgen.

 

 

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