01.12.2015 - 4.5 Aufhebung der Satzung über die Festlegung des S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschluss

Eine Nachfrage von Herrn Stv. Osmann zur Erhebung beantwortet Frau Beigeordnete Lauxen damit, dass die Erhebungsfrist nach Beendigung der letzten Baumaßnahme festgelegt wird und somit die Beiträge erhoben werden können.

 

Damit ist die Drucksache angehört.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2558&TOLFDNR=102235&selfaction=print