05.05.2015 - 5.3 Vollzug der Baumschutzsatzung im privaten Berei...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Stv.  Mellis bittet die Verwaltung um Auskunft, warum im Rahmen der Fällung eines Nadelbaumes ein Laubbaum als Ersatzpflanzung vorgeschrieben wird.

 

Herr Mühlenstädt erläutert, dass ein Laubbaum in der Wertigkeit höher als ein Nadelbaum einzuschätzen ist, jedoch in der Beschaffung nicht unbedingt teurer sein muss. Die Fachverwaltung entscheidet vor Ort, welche Ersatzpflanzung für den jeweiligen Standort auszuwählen ist.

 

Damit ist der Bericht zur Kenntnis genommen.