27.10.2015 - 6.1 Vorstellung der Arbeit der Opferschutzbeauftrag...

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Beratung

Frau Büren berichtet mittels einer Präsentation über die Arbeit der Opferschutzbeauftragten der Polizei Oberhausen. Diese ist im Ratsinformationssystem der Stadtverwaltung Oberhausen hinterlegt.

 

Frau Kauenhowen, Frau Boos, Herr Bischoff, Frau Müthing und Frau Cremer bedanken sich für die ausführliche Darstellung und Berichterstattung. Es wird die Frage aufgeworfen, ob eine Beratung der Opfer ausschließlich nur bei Erstattung einer Strafanzeige erfolgt und wie die Beratungen ohne strafrechtliche Verfolgung verlaufen. Weiterhin besteht Interesse daran, die Beratungsverläufe in Fällen von Stalking und häuslicher Gewalt zu erfahren.

 

Frau Büren verweist im Hinblick auf weiterführendes statistisches Datenmaterial auf die Kriminalstatistik der Polizei. Die von ihr dargestellten Zahlen beziehen sich auf die bisherigen Beratungen. Grundsätzlich erfolgt eine Beratung nur bei Erstattung einer Strafanzeige. Frau Büren greift in allen Fällen auf ein Netz an Beratungsstellen, wie beispielsweise die Frauenberatungsstelle, zurück und gibt entsprechende Hinweise.

 

 

 

 

 

 

 

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