08.12.2015 - 4 Aufhebung der Satzung über die Festlegung des S...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beratung

Herr Bandel merkt an, dass die Beschlussfassung über die damalige Sanierungssatzung fast 40 Jahre her ist. Hinterfragt wird der Zeitpunkt der letzten durchgeführten Maßnahmen und die Höhe möglicher Ausgleichszahlungen.

 

Frau Lauxen zeigt auf, dass die letzte relevante bauliche Maßnahme im Jahr 1992 durchgeführt wurde. Bei einer Verjährungsfrist von 30 Jahren endet diese somit Ende 2022. Laut ihrer Aussage wird es sich um ca. 90 bis 100 Abrechnungsfälle, bei einem möglichen Gesamterhebungsvolumen von ca. 500.000 EUR, handeln.

 

Abschließend meldet Herr Emmerich für seine Fraktion für den Tagesordnungspunkt 4 und 5 weiteren Beratungsbedarf an.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Ohne Votum vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage