16.06.2015 - 6.4 Sachstandsbericht Lyzeum- auf Antrag der BOB-Fr...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.4
- Sitzung:
-
7. Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 16.06.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Bruckhoff begründet den Antrag seiner Fraktion und stellt fest, dass hinsichtlich des Gebäudes kein Fortschritt zu erkennen ist.
Seitens von Herrn Motschull werden die in dem Antrag gestellten Fragen wie folgt beantwortet:
Frage 1: Wer ist Besitzer der Liegenschaft?
Bauherr und Eigentümer der Liegenschaft ist die DELOU1 Beteiligung GmbH, Wentruper Mark 10, 48268 Greven, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Markus Deitermann. Die Firma DELOU wird durch die Firma TectoRent GmbH, Gerberstraße 20, 41748 Viersen vertreten.
Frage 2: Gibt es Kommunikationen mit dem aktuellen Eigentümer über eine weitere Verwendung des Gebäudes?
Folgende Anträge wurden im Jahr 2015 bauordnungsrechtlich bearbeitet:
a) Baugenehmigungsverfahren AZ 124-15, Nutzungsänderung des Hauses 2 in ein Wohnhaus mit sechs Wohneinheiten
b) Nachtrag zur Nutzungsänderung Lyzeum, AZ 1286-15, Änderung in den Grundrissen der 23 Eigentumswohnungen mit 32 Stellplätzen
c) Abgeschlossenheitsantrag AZ 289-15
d) Änderung der Abgeschlossenheitsbescheinigung AZ 2232-15
Frage 3: Wer ist verantwortlich für die Kontrollen der Sicherungsmaßnahmen?
Die Kontrollen der Sicherungsmaßnahmen obliegen dem Eigentümer.
Aus Sicht von Herrn Bruckhoff werden die mangelhaften Sicherungsmaßnahmen beklagt. Herr Motschull macht deutlich, dass die Sicherungsmaßnahmen ausreichend sind. Sofern Lücken oder Öffnungen entstehen, wird diesen nachgegangen und der Eigentümer zur Beseitigung aufgefordert.
Herr Osmann schließt sich den Aussagen von Herrn Bruckhoff an und hofft, dass auch bald eine entsprechende Nutzung des Gebäudes erfolgt. Er schlägt daher vor, ein externes Gutachten hinsichtlich zukünftiger Nutzungsmöglichkeiten erstellen zu lassen.
Abschließend ergänzt Frau Lauxen, dass Dinge die der Eigentümer zu vertreten hat, nicht der Stadt angelastet werden können. Aktuell ist aber festzuhalten, dass der momentane Eigentümer die Anträge stellt, die für die Instandhaltung der Immobilie (z. B. Denkmalschutz) erforderlich sind.
