16.06.2015 - 3.8 Bebauungsplan Nr. 719 - Neumühler Straße / Ster...

Beschluss:
zur Kenntnis genommen
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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)      die Aufstellung eines Bebauungsplans für das im Plan des Bereichs 5‑1 - Stadtplanung -, vom 26.05.2015 umrandete und unter Punkt 1. der Begründung beschriebene Gebiet (Bebauungsplan Nr. 719);

 

Gesetzliche Grundlage:§ 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.11.2014 (BGBl. I,S. 1748).

 

b)      die Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung (14-tägige Darlegung der Planung und Bürgerversammlung).

 

Gesetzliche Grundlage:§ 3 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit Ziffer 3.3 der vom Rat beschlossenen „Verfahrensgrundsätze für die vorgezogene Beteiligung der Bürger an der Bauleitplanung“ der Stadt Oberhausen vom 18.05.1987 (Planung von erheblicher Bedeutung).

 

 

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Beratung

Herr Osmann möchte wissen, was unter der in Zeile 110 aufgeführten "Sicherung und Prüfung einer modifizierten Verkehrsführung" zu verstehen ist. Seitens von Frau Baudek wird aufgezeigt, dass über eine Optimierung bzw. Entschärfung der 90-Grad-Kurve nachgedacht wird.

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Beschluss

Beratungsergebnis:

 

Einstimmig vorberaten.

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Anlagen zur Vorlage

Online-Version dieser Seite: http://ratsinfo.oberhausen.de/to020?SILFDNR=2537&TOLFDNR=99100&selfaction=print