03.02.2015 - 5.6 Sachstandsbericht JVA Oberhausen- auf Antrag de...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.6
- Sitzung:
-
4. Sitzung des Planungsausschusses
- Gremium:
- Planungsausschuss
- Datum:
- Di., 03.02.2015
- Status:
- gemischt
- Uhrzeit:
- 15:00
- Anlass:
- Sitzung
- Beschluss:
- zur Kenntnis genommen
Beratung
Herr Motschull teilt mit, dass eine Abrissgenehmigung erteilt wurde. Die Abrissgenehmigung hat eine Wirkungsdauer von drei Jahren, es ist aber von einer schnelleren Umsetzung auszugehen. Wie auch bei dem Bunkerabriss in Osterfeld, hat das Abbruchunternehmen eine Informationspflicht hinsichtlich der Abbrucharbeiten. Aktuelle Planungen liegen laut Herrn Motschull momentan nicht vor.
Herr Osmann möchte wissen, ob ein Wettbewerb für diesen Bereich geplant ist und erinnert in diesem Zusammenhang an die Aussage bzw. Ankündigung von Minister Groschek.
Frau Lauxen informiert darüber, dass die Stadt Oberhausen nicht Eigentümer der Immobilien ist und daher Gespräche mit dem Eigentümer hinsichtlich der zukünftigen Absichten notwendig sind. Seitens des Landes wird die Planung für ein größeres Areal unter der Überschrift "Brückenschlag" gesehen, hierunter fällt nicht nur das Einzelprojekt JVA Oberhausen. Bei den Gesprächen mit dem Land wird es um eine einheitliche Quartiersentwicklung gehen.
Aus Sicht von Frau Wittmann bietet der Bereich um die JVA Oberhausen große Potentiale und ist als wichtiger städtebaulicher Bereich anzusehen.
Die Frage von Herrn Hake zum Begriff "Brückenschlag" beantwortet Frau Lauxen.
Abschließend möchte Herr Bruckhoff wissen, ob der Stadt Kosten bezüglich des Abrisses der JVA entstehen. Herr Motschull teilt mit, dass der Stadt Oberhausen keine Kosten entstehen, durch die Abrissgenehmigung werden sogar Einnahmen (Verwaltungsgebühren) erzielt.
